Demjenigen Geistlichen, welcher wegen Verletzung der Vorschriften dieses Gesetzes oder der Bestimmungen der §. 97, 110, 111, 130, 130», 131, 132 des Reichsstrafgesetzbuches innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich bestraft worden ist, kann,... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 4671888Full view - About this book
| unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...oder der Bestimmungen der §§. 97., 110., 111., 130., 130. a., 131., 132. des Reichsstrafgesetzbuches innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...Einkommen entzogen werden. Die Entscheidung erfolgt durch collegialischen Beschluss der Mitglieder des Staatsministeriums unter Zuzug von fünf Mitgliedern der... | |
| Dr. Friedrich H. Vering - 1874 - 498 pages
...Gesetzes oder der Bestimmungen der §§. 97, 110, 111, 130, 130a, 131, 132. des Reichsstrufgesetzbuches innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...Einkommen entzogen werden. Die Entscheidung erfolgt durch collegialischen ßeschluss der Mitglieder des Staatsministeriums unter Zuzug von fünf Mitgliedern... | |
| 1876 - 810 pages
...Reichsstrafgesetzbuches innerhalb der letzten zwei Iah:, zweimal gerichtlich bestraft worden ist, lann, sofern sein Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung unverträglich erscheint, auf Antrag des Mini' steriums des Innern, die Fähigkeit zur ferneren Bekleidung seines Amtes »intannt und das damit... | |
| Franz von Holtzendorff - 1877 - 782 pages
...Vorschriften dieses Gesetzes oder der Bestimmungen der §8 97, II«, III, 130, 130«,, 131, 132 des R.Str.GN innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...öffentlichen Ordnung unverträglich erscheint, auf Antrag des Ministers des Innern diel Fähigkeit zur ferneren Bekleidung seines Amtes aberkannt und das damit verbundene... | |
| Baden (Germany) - 1880 - 890 pages
...worden ist, tann, sofern fein Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung unverträglich erfcheint, auf Antrag des Ministeriums des Innern, die Fähigkeit zur ferneren Bekleidung seines Amts aberkannt und das damit verbundene Einkommen entzogen weiden. Die Entscheidung erfolgt durch tollegialischen... | |
| Aemilius Ludwig Richter - 1886 - 1476 pages
...Gesetzes oder der Bestimmungen der §. 97. 110. 111. 130. 130. 2. 131. 132. des Reichsstrafgcsctzbuches innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...Einkommen entzogen Werden. Die Entscheidung erfolgt durch collegialischen Beschluß der Mitglieder des Staatsministcriums unter Zuzug von fünf Mitgliedern der... | |
| Philipp Zorn - 1888 - 560 pages
...Vorschriften dieses Gesetzes oder der Nestimmungen der §§97, 110, 111, 130, I30ll, 131, 132 d. R.Str,G,B. innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...Einkommen entzogen werden. Die Entscheidung erfolgt durch kollegialischen Beschluß der Mitglieder des Staatsministeriums unter Zuzug von fünf Mitgliedern der... | |
| 1897 - 446 pages
...Gesetzes oder der Bestimmungen der SS- 97- 110- ш- 13°130 a. 131. 132 des Reichsstrafgesetzbuches innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...Einkommen entzogen werden. Die Entscheidung erfolgt durch collegialisrhen Beschluss der Mitglieder des Staatsministeriu ms onter Zuzug von fünf Mitgliedern... | |
| Paul Hinschius - 1897 - 444 pages
...Gesetzes oder der Bestimmungen der §§. 97. HO. 111. 130. 130 a. 131. 132 des Reichsstrafgesetzbuches innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...Einkommen entzogen werden. Die Entscheidung erfolgt durch collegialischen lieschluss der Mitglieder des Staat s minist er lu ms unter Zuzug von fünf Mitgliedern... | |
| 1880 - 492 pages
...Gesetzes oder der Bestimmungen der §§ 97, 110, 111, 130, 130a, 131, 132 des Reichsstrafgesetzbuches innerhalb der letzten zwei Jahre zweimal gerichtlich...Einkommen entzogen werden. Die Entscheidung erfolgt durch collegialischen Beschluss der Mitglieder des Staatsministcriums unter Znzng von fünf Mitgliedern der... | |
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