auch in der Ritterfahrt kommt es vor (Bernt s. 130). Aber *P geht weit darüber hinaus. Auch in der zulassung von dreiern. 1) Heinrich schrieb den Tristan um 1290, und das gedicht für die Michelsberger entstand etwa 1297. Wir kämen danach mit *P an und über die wende des 14. jahrhunderts, nicht, wie (ohne angabe von gründen) J. Grimm, Wackernagel, Schade, Leitzmann, zweifelnd auch Reißenberger (2s. 30) wollten, in die erste hälfte des 13. Nimmt man hinzu, was über die südböhmische heimat von *P und über PK ermittelt ist, so ist es vielleicht nicht mehr zu kühn, den neuen Reinhart Fuchs neben die Ritterfahrt und die beiden sammelhss. zu stellen und die Michelsberger zu auftraggebern zu machen. Da sie aber erst 1310 nach Südböhmen übersiedelten, bliebe für *P nur die zeit von etwa 1310-1330 (s. s. XXXIX). 3. a) Die nächste annahme wäre dann, daß das vollständige S vorfahr von *P gewesen. Sie wird ausgeschlossen durch 632 gelecket] geleidiget S lecket P; 750 gefrôs] gevroz P, gefror S; 792 sîn] P sich S; 894 lêren wol:] P wol leren S; 930 dir mîn] P dir mir S; 947 dir] P dich S; 950 dirs] P dirz S; 1538 vol] P wolS; 1546 sol iz] iz sol P suln ir S; 1565 wart] P war S; 1566 strebiter] stebiter S strebter P; 1591 den] P die S; 1623 biber] P bider S; 1654 ir] Per S; 1691 pfaffe] P gebur S (prestres Ren), vgl. 1712. 1717. 1727; 1698 in grôze] P inncue ingroze S; 1702 sam] P sem S; 1705/6] P d'gebur får uf un irscricte S; 1708 nam er] P fehlt S; 1841] P ez... ein mist S; 1886 meister] P meistin S u. a. Mag hiervon dies und jenes naheliegende besserung von *P oder P sein können, die änderung der pfaffenin eine bauernerzählung (v. 1689ff.), durch den Renart und den reim 1727 gesichert, fällt auf die seite von S. S und *P fließen also aus einer gemeinsamen quelle *SP. 1) Die nachweise in einem besonderen aufsatz über den versbau im RF: ZfdA. 63. Sie hatte schon die fehler wizzen 931(?), auslassen des en 1654, wan 1681 und den üblen vierreim 869 ff., der *P schon zur bearbeitung vorlag und sich aus einbeziehung eines übergeschriebnen glossems erklärt (vgl. auch Wallner, Beitr. 47, 186): sînen scaten sach er drinne: er wânde iz were sîn minne. Ein solches glossem aber wäre auch in der originalhs. möglich, desgl. der schreiberzusatz 2248 a b. Dann kämen wir über den archetypus *SP zu einem original O, und es gölte b) Als heimat von O ist aus den fremdwörtern und reimen, wie aus den anspielungen in v. 1024 ff. und 2120 ff. das Elsaß erschlossen (Reißenberger2 s. 16ff.), wie wir denn auch (s. XXXI) die vorlage von S als alemannisch bestimmt haben. c) Die zeit des gedichtes hat man besonders der hilfe der episode v. 2097 ff. zu ermitteln versucht: mit elefant, am königlichen hofe, wird mit Böhmen belehnt, er, der armman, gewinnt fürstenamt, er reitet, vom könige gesendet, in sein land, er tut da die merkwürdige neuigkeit kund, aber er wird vertrieben und dabeigeschlagen, daß er die rückkehr vergißt, und muß froh sein, das leben gerettet zu haben. Das paßt nicht auf Wladislaw II., der 1140 in Böhmen zum herzog gewählt, vom kaiser nur bestätigt wurde und 1142, um hilfe zu holen, kurze zeit das land verließ (Bretholz, Geschichte Böhmens und Mährens, 1912, s. 234ff.). Es paßt auch schon deshalb nicht, weil die ereignisse zu weit zurückliegen: die Deutung der meßgebräuche und die Makkabäer zeigen, daß noch um 1160 die kunst im Elsaß weit tiefer stand als die des RF. Es paßt auch nicht auf Sobieslaw II. (Reißenberger s. 19), denn nicht er, sondern sein bruder Udalrich wurde (1174) vom kaiser mit Böhmen belehnt, und der trat dann die herrschaft an Sobieslaw ab; er wurde auch nicht von den Böhmen vertrieben, sondern vom kaiser abgesetzt durch die belehnung Friedrichs (1177 oder 1178, Bretholz, s. 270f.). Erst auf diesen Friedrich passen die angaben des Glichezares. Er war nach seiner absetzung (1174) ein flüchtiger armman, er gewann sein land mit der hauptstadt 1179 und war ein,ungeschickter fuhrmann' - schon im sommer 1182 durch einen aufstand der böhmischen großen wieder vertrieben (Bretholz s. 280). Das ist die obere zeitgrenze für unser gedicht um so mehr, als der kaiser damals am Oberrhein war und solche höfische kunde alsbald zu dem dichter kommen konnte (Stumpf, Die reichskanzler II, 389f.: Urkunden d. d. Mainz 28. IV. und 31. V. 1182). Die anspielungen treffen denn doch zu gut, als daß man mit Wallner (Beitr. 47, 205ff.) diese ganze belehnungsgeschichte als, symbolisch' beiseite schieben könnte. Das geht auch schon deshalb nicht, weil weder Walther v. Horburg (1024ff., vgl. Martin, Prager dt. studien 81, 275f.) noch die belehnung des kamels (2120) symbolisch sind. (Denn es wird ja keinen glauben finden, daß diese belehnung einführen züchtiger näharbeit bedeute, weil das kamel in der Ecbasis die kleiderund wäschekammer unter sich hat und im biblischen gleichnis mit dem nadelöhr in beziehung gesetzt wird; mit den griffeln der nonnen sei dann das trutliedschreiben gemeint: so Wallner, Beitr. 47, 216ff.) Vielmehr ist an geschichtlicher deutung möglichst lange festzuhalten, wenn auch die grundlagen für den hohn des Glichezares schon in der früheren dichtung gegeben waren (sclava potio, vinum Bohemum für prügel, li camels de Lombardie als rechtsgelehrter usw.). Wenn das kloster Niedermünster das kamel im wappen führt, das nach der legende einst, mit kostbaren reliquien beladen, einlaß begehrte (J. Meier, Beitr. 18, 205ff., F. Wolff, Das kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen, Straßburg o. j. [1903], 3, 141 ff.), 1) wäre also eine nonne von Niedermünster mit Erstein belehnt worden. Niedermünster aber war nur ein teil von Hohenburg (Odilienberg), daher auch Niederhohenburg oder auf den siegeln der äbtissinnen noch 1264 und 1280 lateinisch inferius monasterium mit offenbarer beziehung auf das obere (F. Wolff, a. a. o. 1427) genannt und noch zu ende des 12. jahrhunderts unter derselben äbtissin (Roth, Alsatia 1856-57, s. 69f., Grandidier, Alsatia sacra I, Colmar 1899, 145-48). Zu unsrer zeit regierte die berühmte Herrad von Landsberg († 1195), die nachfolgerin der Relindis († 1167), die eigens von Friedrich I. berufen war, die gesunkene zucht zu beleben. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, daß Herrad dies werk fortsetzte und auch sonst mannigfach durchgriff (Chr. Schmidt, Herrade de Landsberg, 2Strassburg o. j., s. 5 ff.). Ihr Hortus deliciarum enthält klagen über die eingerissenen mißbräuche der geistlichkeit und ein epigramm de vita pudica. Eine (bejahrte: v. 1440) nonne ihres kreises könnte aus Niedermünster nach Erstein entsandt und wieder vertrieben sein. Die Lombardei des Renart wäre eigens durch Tuschelan ersetzt, weil es sich nicht um eine päpstliche (Martin, a. a. o. s. 274f.), sondern um eine kaiserliche parteigängerin handelt, und namentlich passen die griffel der Ersteinerinnen zu der besonderen art der belehnung durch überreichen eines buchs, die für Herrad und Hohenburg mehrfach bezeugt ist: 1178 und 1180 bei gründung der klöster St. Gorgon und Truttenhausen (Schmidt a.a.o. s. 10ff.). 1) Hier auch wiedergabe und erläuterung eines glasfensters mit dem legendarischen kamel nach einer zeichnung Hans Baldung Griens. Von Erstein haben wir aus diesen zeitläuften, wie es scheint, nur eine urkunde (Scheffer-Boichhorst, Zur geschichte des 12. und 13. jhs., Berlin 1897, s. 354ff.): Heinrich VI. schenkt am 17. IV. 1191 das kloster an bischof Konrad v. Straßburg, nimmt aber am 4. III. 1192 die schenkung zurück, qua non est licitum, res ad imperium spectantes alienare absque imperii proventu et utilitate (Straßburger urkundenbuch I, nr. 130). Man könnte annehmen, daß sich inzwischen die Ersteinerinnen erfolgreich gegen eine von Konrad geschickte äbtissin gewehrt hätten und daß das in unserm gedicht gemeint sei. Aber wenn man so den bischof für den könig setzt, raubt man dem witz des dichters die grundlage. Wenn man aber von Heinrich selbst eine päpstliche äbtissin eingesetzt sein läßt, als ein opfer für die kaiserkrönung (Martin a.a. o.), so fehlt dafür die grundlage überhaupt und das Tuschelan wird unverständlich. Auch kaiser Friedrich blieb nach dem frieden von Venedig (1177) fest auf seinen rechten, besonders in der abtwahl (Hauck, Kirchengesch. IV, 311 f.). Überdies widerspricht, wie ich glaube, die untere zeitgrenze, die sich ergibt, wenn die elefantenbelehnung richtig bezogen ist. Denn schon durch den Regensburger tag vom herbst 1182 wird der böhmische Friedrich wieder eingesetzt (Bretholz, s. 280), und bevor diese nachricht ins Elsaß gelangte, muß man unser gedicht verfaßt sein lassen, wenn man nicht will, daß der dichter sich selbst und sein werk verhöhnt. Warum es damit zu spät angesetzt sein sollte (Reißenberger s. 20), wenn 1179 nicht zu spät ist, sehe ich nicht ein. Eine möglichkeit technischer vergleichung gibt im gebiete des Oberrheins erst wieder der kreis der dichter um Heinrich VI.: Hausen, Steinach, Gutenburg und der verfasser des Moriz v. Craon. Der älteste unter ihnen, Hausen, der seit 1171 bezeugt ist und 1190 bei Philomelium fiel, reimt noch schlechter als der Glichezare; der Gutenburger, noch um die jahrhundertwende bezeugt, schon besser, desgl. der kaiser selbst und der Craon |