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offenbar alles misverstanden. In den zwei schlusszeilen stellt es denselben sinn her wie E.

D, dessen stellung nach Zwierzina a. a. o. s. 214 nicht sicher bestimmt werden kann, hat

daz er ir truren wære

do was ane swære

daz was ir bestiu vreude hie
daz si niuwan ir weinen lie.

Schönbach bemerkt dazu, das er sei ein rest des ursprünglichen ê. Aber warum? Ueberblickt man den zusammenhang, so sieht man woher das er stammt. D lässt nämlich in der nächsten zeile (v. 506) das si fort. Offenbar will es den sinn: 'dass er (der bruder der soeben v. 500 aufgehört zu sprechen) ihr schmerz gewesen war, wurde da nicht mehr betrauert'.

Ich kann also Schönbachs beweisführung zu gunsten des é nicht gelten lassen. Seine bemerkung s. 377 oben trifft zu, spricht aber gegen vor im büchlein durchaus nicht. Der dichter hat hier die zeit vor und nach dem unglück gleichzeitig vor augen und wählt danach die zeitpartikeln.

V. 147 und 150 (ir auf triuwen) vgl. Paul, Mhd. gr. § 230 anm. Bechs änderung sælden (v. 147) ist unnötig. Vielleicht ist aber doch besser von mîner triuwe mit rücksicht auf v. 138 und 156. V. 148-149 ist beim vorlesen als beiläufige anmerkung zu nehmen. Also in parenthese zu schliessen oder doch zu denken. V. 152 ist daz einfach causal 'weil'. Das sol von 165 nimmt das von 160 wider auf. Den sinn der verse 164 ff. hat Bech nicht genau gefasst und darum Haupts richtige besserung in v. 170 (nimmer statt ymmer) verworfen. 'Ist es mir bestimmt, ihr nicht lohnen zu dürfen, dann möge mein ganzes leben in solchem seelenschmerz verlaufen, dass meine klagen nie ein ende nehmen'. Ez verklagen nach Paul, Mhd. gr. § 220 zu beurteilen. Zu 179 ff. vgl. Freidank (Grimm)

78, 7-8.

V. 199 ist überliefert ze rehte sol began. Haupt findet offenbar den vers schlecht und schreibt daher solde. Daran nehme ich H. v. A. s. 90 anstoss und schlage vor wol ze rehte sol began. Schönbach nennt wol ein klägliches flickwort. Das ist es allerdings und zudem, wie ich jetzt sehe, unnötig. Also lese man einfach wie die hs. schreibt. Der rhythmus des verses verlangt nämlich keine besserung. Der vers erscheint

nur dann zu kurz, wenn man ihn auf dem papier scandiert. Liest man ihn sinngemäss, so muss ze rehte, d. i. 'ordentlich' stark betont werden. Dadurch wird die silbe reh- erheblich länger als in normaltoniger stellung (in folge der dehnung des -h-) und auf das te fällt dann ein kleines gewicht. So wird die geforderte zeit durchaus passend ausgefüllt. Vgl. auch v. 611 unrehte geseit. Schönbachs einwand s. 377 ist mir übrigens nicht ganz klar. Ich habe bei solde an dem conjunctiv als solchem keinen anstoss genommen, sondern nur am tempus. Solde nimmt Schönbach als irrealis. Aber der dichter widerholt v. 198-200 doch nur den gedanken den er v. 193. 194 mit ganz ähnlicher construction ausgedrückt hat: dort sagt er er bedarf, swer ... dienen sol; warum hier nun irreal, wo doch die hs. wider überliefert: swer... sol begân, der darf..? Beide male ist der sinn: 'wer die pflicht hat den beiden herrn zu dienen, der muss sich rühren'. Irreale fassung des gedankens wäre gar nicht passend. Vgl. auch I. büchl. v. 1284 swer in ze rehte sol began. Wenn ein conjunctiv nötig wäre, so könnte man nur an süle denken, im anschluss an die bekannte mhd. gewohnheit (vgl. Paul, Mhd. gr. § 359, s. 155 f.).

Hinter v. 202 ist ein kolon vielleicht wirksamer. Zu v.212 -220 vgl. Krone 33-37:

wan mir ist leider benomen

daz ich der gar volkomen einer wol geheizen müge.

ouch swüere ich wol, daz ich züge von den tôren ein teil.

V. 206 treffen Schönbachs einwände zu. Es ist mit Haupt lihten zu lesen. Eben auf den leichtsinn des toren fällt das gewicht, nicht auf sein unhöfisches wesen. V. 287 swache

'niedrig gesinnt' passt durchaus. Was H. v. A. s. 58 unten über dies adverbium gesagt wird, ist also nicht richtig. V. 320. 321 wider eine angehängte, beiläufige bemerkung, wie 277 f. 148 f. 350 f. 458 f. Am besten sind die verse in parenthese zu setzen. ouch niht nicht einmal. V. 323 ist meine erklärung H. v. A. s. 91 sehr gezwungen.

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Man beurteile die

phrase ez erliden nach Pauls Gr. § 220 und übersetze sie mit 'ausharren'. Das ez in v. 324 darf man gewis streichen. Ebenso streiche man nach H. v. A. s. 91 die klammern v. 325 und 326 und lese:

alsô daz sî niht bewege (als sî mir doch enboten hât unser frémden óde dehein ánder rất von friuntlicher stætekeit), u. s. w. Das heisst: 'ich wünsche, dass sie mich liebe, und dazu, dass sie die kraft habe auszuharren, ohne durch unsere entfernung oder irgend etwas anderes erschüttert zu werden (was sie mich übrigens trotz der dazwischen getretenen hindernisse ... hat versichern lassen)'. Zur parenthese vgl. oben zu 320. 321.

V. 396 1. daran (so die hs.), und hinter drô ein kolon. Daran weist auf das folgende hin: 'insofern nun tröstet mich, was ihn schreckt'. Zu 424 vgl. Schönbach s. 192. Mit v. 427 beginnt ein neuer absatz, wie Bech richtig gesehen hat. In diesem verse lese ich jetzt mit Haupt trûren. Ebenso v. 447. Vgl. dazu v. 151. V. 455 es gevolgen 'gehorsam sein'. Vgl. A. H. 1017. Es auf rât zu beziehen empfiehlt sich nicht. Paul, Gr. § 222. V. 458 f. vgl. oben zu 320. V. 464 für noch lies ouch. Bech schreibt joch. Vgl. unten zu 774. V. 477-490 ist bei Bech der zusammenhang nicht ganz klar. zame v. 484 ist potential (Paul, Gr. § 281 anm.). Die ir in v. 485 sind allgemein 'die leute'. 496 sind si wider die wisen. Zu 479 vgl. Henrici z. Iw. 3179. V. 485 steigert den inhalt von 484: 'ja ich würde sogar das gerede fürchten, ich sei ohne persönlichen mut und tapferkeit im kampf, wenn ich nicht bis jetzt noch immer mit ehren aus jeder schwierigen lage hervorgegangen wäre'. Hinter v. 511 ist ein punkt zu setzen. Mit 541 beginnt ein neuer teil; also ein absatz! (Schönbach s. 364). V. 588 ist so einfach satzverbindend. Vgl. Mhd. wb. 22, s. 458 b. Also etwa: 'auch meine ich dass die leute sagen Bech erklärt die stelle nicht richtig. V. 618 streiche das komma. Dannoch weist auf swenne in v. 620. 'Sogar dann, wenn einer sich wirklich das beste genommen hat, ist der ausgang unsicher oder kann die sache geradezu schlimm ablaufen'. V. 621 bringt eine neue steigerung: 'ja selbst wenn alle welt meint' u.s. w. V. 625 reht Zu

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stand (als herr). V. 644 mit Bech einen absatz.

v. 679 f. vgl. I. büchl. 1501 f. V. 474 neuer absatz.

V. 687 kehre ich mit Schönbach zu Haupts gæhers zurück. Vgl. Lichtenst. 552, 5 ff. V. 697 neuer absatz. Hinter

v. 700 punkt; ebenso hinter 702.

Der sinn der verse 753-762 ist nicht leicht zu ermitteln.

Vorher peinigt sich der dichter mit zweifeln an der treue der geliebten. Er hält es für viel gefährlicher, wenn die dame im jahr auch nur einen wackeren und redefertigen mann kennen lernt, als wenn er das ganze jahr in der nähe eines edeln weibes ist. Denn er muss werben, was schwer zum ziel führt. Sie aber braucht nur abzulehnen, wobei man eher einmal erliegt. 'Für solchen zweifel gibt es aber wider einen trost: von dem glaube ich, dass er mehr ins gewicht fällt als jener (v. 727 ff. ausgeführte) gedanke. Sollen wir beide je unser liebe froh werden, dann kann sie gar nicht anders als immer zu mir zu halten. Andernfalls nämlich (ouch) wird mir zwar von ihr nie liebes geschehen, aber auch ihr schicksal wird schlimm sein; niemand würde das hindern können'. Sie würde nämlich der verachtung aller anheimfallen. Hinter v. 758 ist ein punkt zu setzen, hinter 760 ein komma und hinter 761 ein semikolon. V. 761 lies só (für und) wie die hs. hat. Der sinn von 759 dürfte sein: 'kommt nämlich unserem verhältnis diese hilfe nicht (sc. nämlich dass sie immer auf meiner seite mitkämpft)'.

V. 774 schreibt die hs. wan lip guot noch êre. Noch ist falsch und Haupt änderte es darum in joch, indem er eine verlesung annahm. H. v. A. s. 49 wende ich dagegen ein, dass joch im guten mhd. nicht mehr die copulative bedeutung 'und' habe. Ich nehme an, das auge des abschreibers sei in die darüber stehende zeile abgeirrt, und so stamme das noch aus v. 773. Schönbach sagt s. 378; 'was nennt Saran »gutes mhd.«? Jedenfalls nicht das des 12. und 13. jh.'s, auch nicht das Hartmanns von Aue, denn da findet sich überall joch, das gleichartiges verbindet'.

Ueberall bei Hartmann? Das rein copulative joch (= unde zwischen zwei zu bindenden begriffen: von diesem ist allein die rede) findet sich nach ausweis der specialwörterbücher, Lachmanns und Haupts anmerkungen sowie der glossare Bechs nie in den Liedern, im I. büchl., Gregor und A. Heinr. Im Iw. hat die hs. A éinmal joh gegen unde in allen andern hss. (v.4931). Lachmann setzt aber unde in den text mit der bemerkung: 'joh, nicht ganz gegen Hartmanns sprachgebrauch'. Um dies äusserst zurückhaltende 'nicht ganz' zu rechtfertigen, verweist er auf Haupt z. Erec v. 6265, wo aus dem Erec allerdings vier

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V. 6456 hat Bech unnötigerweise joch: Haupt mit der hs. doch. V. 7681 hs. noch, Haupt joch. Hier ist noch zu erwähnen II. büchl. 464 hs. noch, Bech joch: ich schlage oben zur stelle ouch vor. Also ist im Erec das rein copulative joch auch nicht ein einziges mal überliefert. Was nun die citierten stellen anbetrifft, so ist in v. 7681 das noch der hs. keine verlesung sondern 'verbesserung' des abschreibers. Das deweder verwechselte er mit weder und setzte dann statt des unde, was gewis in der vorlage stand, das entsprechende noch ein. Verstanden hat er die stelle nicht, wie ein blick auf die überlieferung lehrt. An allen andern stellen bietet die überlieferung auch, und es müsste erst nachgewiesen werden, dass ouch nicht möglich sei. Mir scheint es sehr passend. Es dient offenbar dazu, häufung des unde zu vermeiden.

Schönbachs behauptung, copulatives joch finde sich überall bei Hartmann, ist also dahin zu berichtigen, dass es sich tatsächlich nie bei ihm findet.

Schönbach meint nun auch, joch sei sonst im guten mhd. des 12. und 13. jh.'s üblich. Aber die beispiele des Mhd. wb. (unter no. 1) sprechen nicht dafür. Sie stammen aus gedichten älteren stiles wie Genesis, Kaiserchronik, Alexander u. a. Stellen aus höfischen dichtern fehlen. Auch Lexer fügt nur noch aus der thür. Elisabeth einige hinzu, keine aus obd. quellen. In MF., bei Walther, Gottfried, Wolfram, Wirnt, im Nib.-lied findet sich, soweit ich sehe, kein copulatives joch. J. Grimm, Gr. 3, 271 betont, dass das wort überhaupt im 13. jh. seltener vorkomme, nur die quellen des 12. jh.'s hätten es öfter. Dabei scheidet er aber die bedeutungen noch nicht. Ich sehe also nicht, auf welche tatsachen Schönbach seine aussage über joch stützt, und muss darum meine emendation der büchleinstelle noch immer für die einfachste und richtige halten.

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