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ist: es war von vornherein unwahrscheinlich, dass beide hss. hann hafði undir unnit ok lag | lesen sollten; unmittelbar darauf liegt eine unterlassungssünde vor, indem das fehlen von riddari in yd nicht angemerkt worden ist. C. hat etwa ein zehntel meiner liste verglichen: wenn, wie ich zu hoffen wage, das verhältnis für die übrigen neun zehntel der saga dasselbe ist, dass also in den ca. 3000 einzelangaben sich, was die haupthss. anlangt, nur etwa zehn druckversehen und zehn auslassungen sollten entdecken lassen, so darf ich wol behaupten, dass sich schwerlich jemand finden wird, der eine solche minutiöse arbeit genauer macht. C. müsste diese sachlage ja wol eigentlich auch bemerkt haben; sein überaus schroffes urteil über meine collation, das er dann scrupellos auf alle meine bisherigen publicationen ausdehnt (s. 276), scheint eine solche voraussetzung jedoch völlig auszuschliessen.

Dass ich A und D nicht zur nochmaligen einsicht für die correctur hierher erbeten habe, wodurch auch diese versehen vermieden worden wären, bedaure ich jetzt selbst sehr.

Die zwölf zeilen lexicalischer bemerkungen, über welche C. sich behaglich auf fast drei seiten verbreitet, gebe ich ihm gern preis, und bemerke nur, dass den ausdruck äлağ leyóμevov ausser ihm schwerlich jemand absolut auffassen wird; er meint natürlich nach ausweis unserer bisherigen, natürlich nicht vollständigen wörterbücher.

So viel für diesmal. Auf andere punkte werde ich gelegenheit haben, in meiner kritischen ausgabe der Bevis saga zurückzukommen, die ich erst dann zu veröffentlichen gedenke, wenn Stimmings lang ersehnter text des ältesten Beuve erschienen und damit für diesen sagenstoff ein neues, unmittelbares interesse wachgerufen sein wird.

Nur noch eine bemerkung zum schluss. C. möchte gern (s. 260) einen widerspruch construieren zwischen meiner recension der FSS. in der Literaturzeitung 1885 und dem in meinem aufsatz von 1894 niedergelegten urteil. Auch darin ist er im unrecht. Wenn meine ansicht über seine Bevis saga jetzt, wo ich die hss. selbst eingesehen habe, ungünstiger geworden ist, so kann ihn das nach meinen ausführungen kaum wundern. Im übrigen aber halte ich sein buch auch jetzt noch für wertvoll, wenn auch nicht als abschliessende leistung, so doch als

sehr wichtige materialiensammlung; ihr habe ich in meinen anmerkungen zur Flóres saga und zur Ívens saga viele interessante parallelstellen entnommen und ferner in meinen notizen zur Konrads saga (Publ. a. a. o. s. 547 ff.) das von C. gebotene mit gutem willen nach éiner seite hin zu ergänzen versucht wol die wirksamste art, wie man seine achtung vor der literarischen leistung eines anderen bekunden kann.

BRESLAU, nov. 1898.

E. KÖLBING.

ERWIDERUNG.

Durch die güte der redaction bin ich im stande, gleichzeitig mit dem erscheinen des obigen 'Schlusswortes' von prof. Kölbing meinerseits auf den erneuten angriff zu erwidern. Ich werde mich jedoch, um die güte der redaction und die geduld des lesers nicht zu misbrauchen, sehr kurz fassen.

Betreffend den von K. gerügten ton meines aufsatzes ('Ueber die ausgabe der Bevers saga') mögen wol andere unbefangener urteilen, ob dieser ton schärfer war, als die art des von K. (in seinen Studien zur Bevis saga') gegen mich gerichteten angriffs es berechtigte.

Das 'Schlusswort' K.'s besteht hauptsächlich in der widerholung einiger der beschuldigungen, die er bereits in seinen Studien gegen mich gerichtet hatte. Da ich auf diese beschuldigungen schon hinlänglich in meinem früheren aufsatz ('Ueber die ausgabe' etc.) geantwortet zu haben glaube, genügt es mir jetzt auf diesen aufsatz hinzuweisen. Uebrigens wird der kundige leser wahrscheinlich ohne fingerzeige finden, dass K. im Schlussworte nichts neues zur hauptfrage über die begrenzung des variantenapparats beigesteuert hat, und dass er keinen ernstlichen versuch gemacht hat, zwischen entbehrlichen und unentbehrlichen varianten eine sicherere grenze zu ziehen.

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Wesentlich neu ist aber die behauptung: 'an einer ganzen

anzahl) von stellen, wo die lesung von B sich auch ohne die hinzunahme fremder redactionen als mangelhaft') erwies, hat der herausgeber die wichtigen varianten der anderen hss. anzuführen unterlassen'. Den beweis sollen, nach K., zehn stellen liefern was wol für eine ganze anzahl' nicht allzu erheblich, wenn es 56 textseiten in quarto gilt. Und diese zehn beweisstellen, stehen sie wirklich fest? Wir werden sehen.

S. 216, 25 und 216, 38 erzählt die saga, hs. B, dass der held von elf feinden angegriffen wurde, und dass er sieben von diesen erschlug; die hss. C und D reden von zwölf und acht. Aber wie sollte man ohne hinzunahme fremder redactionen ersehen, dass die zahlangaben in B mangelhaft sind? Auch s. 253, 33 f. würde ich wol die schroffe und hochfahrende behandlung K.'s (Studien s. 112) schwerlich verdient haben; denn s. 253, 33 f. stimmt inhaltlich mit s. 253, 24-25 (Bdy) überein. Es ist wahr, dass nach der saga, s. 255, 17 f., Terri später aufgefordert wird, aus Civile zu ziehen. Aber wie sollte man wider ohne fremde redactionen wissen können, dass die notiz s. 253, 24-25 ein nordischer zusatz ist? War es nicht einfacher, anzunehmen, der sagaschreiber habe die rückreise Terris vom hofe Erminriks nach Civile als selbstverständlich betrachtet (vgl. s. 254, 17-18) und folglich die notiz von dieser rückreise ausgelassen? In der reihe kommen ferner drei stellen wider, s. 248, 34 f. s. 256, 50 f. s. 265, 40, bei denen K. schon Studien s. 64 'merkwürdige satzfügungen' gefunden hatte, und über die ich mich Beitr. 23, 285 f.2) schon geäussert habe. K. scheint also das für die kritik altnord. texte grundfalsche princip 'je logischer, je ursprünglicher' festhalten zu wollen. Es muss wol dasselbe princip sein, das K. bewogen hat, unter die zehn beweisstellen auch s. 232, 6 f. und s. 252, 16 mitzurechnen; denn B bietet an diesen beiden stellen nichts, das von altnordischem stilistisch-sprachlichen standpunkte aus mangelhaft genannt werden kann; bemerkenswert ist es, dass s. 232, 6 f. die von B gegebene fassung der rede der heldin die schamhaftere ist. Auch s. 253, 46 f. ist, scheint es mir, die lesung von B gar nicht verdächtig, und zwar um so weniger, als die

1) Von mir gesperrt.

2) Vgl. daselbst auch über þeir [IIII, er eptir lifðu].

lesarten der hss. yd (wie es aus der ganzen darstellung hervorgeht) schwerlich eine inhaltlich verschiedene bedeutung geben können. Bei s. 251, 57 (und wol zum teil auch s. 256, 50) zielt K. auf die verwendung von hrerr als relativum; wie kann aber K. behaupten. B sei wegen dieses sprachgebrauchs 'mangelhaft? Für einen verhältnismässig jungen und (wahrscheinlich ins norwegische) übersetzten text ist doch das relativum krerr nicht befremdend; vgl. Fritzner?. - Von jenen zehn stellen bleibt jetzt nur eine übrig, s. 251, 15 f. Hier ist wirklich B mangelhaft, wie ich auch in einer note zum texte angedeutet hatte; es scheint mir aber fraglich, ob die ziemlich abweichende fassung von Chier ursprünglicher ist; das einfachste wäre wol anzunehmen, dass Nu in B ein schreibfehler für En sei.

Neu ist endlich K.'s behauptung — die mit der kritik von Bev. s. nicht viel zu schaffen hat —, ich habe in einer FSS. S. LVIII f. abgedruckten notiz vier lesefehler gemacht, und dass ich in den varianten zur Clarus saga zweimal ohne bemerkung geändert habe; so fasst K. einige annotationen zusammen, die von ihm in den Publications of the Modern Language Associa tion of America vol. 13, 544 (mitte) und 557 (letzte zeile und note 2) mitgeteilt sind, womit ferner das entsprechende s. 558 (mitte) zu vergleichen ist. Da die hs. mir jetzt nicht zugänglich ist, so muss ich es dahingestellt sein lassen, inwiefern diese angabe richtig ist. Dass sie tendenziös gefärbt ist, kann ein jeder finden, der meinen abdruck in den FSS. S. LVIII. nachschlägt und sieht, wie K. Publ. s. 544 denselben widergegeben hat, oder der Publ. s. 557. 58 (vgl. Clarus saga s. 14, note 19) prüft, wie es sich mit der 'änderung' verhält.')

Betreffend seine eigenen von mir bemerkten lesefehler und sonstigen ungenauigkeiten in den 'Studien' tröstet sich K. mit einem optimistischen rechenexempel. Er verlangt jedoch etwas zu viel von mir, wenn er meint, ich habe merken müssen,

1) Dass ich das ende des (mit roter tinte geschriebenen) wortes nicht deutlich lesen könnte, hatte ich durch die schreibung jungfrudo(ms) angedeutet; wenn auch K., von besserer beleuchtung u. dgl. begünstigt, sicherere lesung ermittelt hat, so hat er doch wol nicht das recht zu be haupten, ich habe das handschriftliche -dom in -doms ohne bemerkung geändert.

dass er die membranfragmente A und D nur unter ungünstigen umständen habe benutzen können. Dass ich zufällig gerade das schwächste zehntel seiner arbeit nachverglich, konnte ich nicht wissen. Und aus den früheren publicationen K.'s hatte ich nicht den eindruck gewonnen, K. nähme es so überaus genau mit der behandlung altisländischer texte; vgl. Germ. 20, 306 ff. (über K.'s Riddarasögur), Lit.-bl. 1880, 93 ff. (über seine Tristramssaga). Zu einigen anderen von seinen publicationen hatte ich vor jahren kritische sammlungen angelegt, die ich, wenn zeit, gesundheit und gelegenheit es gestatten, vielleicht einmal completieren und veröffentlichen werde.')

[1) Für die Beiträge muss dieser streit hiermit für abgeschlossen erklärt werden. E. S.]

GÖTEBORG, februar 1899. G. CEDERSCHIÖLD.

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