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anzahl) von stellen, wo die lesung von B sich auch ohne die hinzunahme fremder redactionen als mangelhaft') erwies, hat der herausgeber die wichtigen varianten der anderen hss. anzuführen unterlassen'. Den beweis sollen, nach K., zehn stellen liefern was wol für eine ganze anzahl' nicht allzu erheblich, wenn es 56 textseiten in quarto gilt. Und diese zehn beweisstellen, stehen sie wirklich fest? Wir werden sehen.

S. 216, 25 und 216, 38 erzählt die saga, hs. B, dass der held von elf feinden angegriffen wurde, und dass er sieben von diesen erschlug; die hss. C und D reden von zwölf und acht. Aber wie sollte man ohne hinzunahme fremder redactionen ersehen, dass die zahlangaben in B mangelhaft sind? Auch s. 253, 33 f. würde ich wol die schroffe und hochfahrende behandlung K.'s (Studien s. 112) schwerlich verdient haben; denn s. 253, 33 f. stimmt inhaltlich mit s. 253, 24-25 (Bdy) überein. Es ist wahr, dass nach der saga, s. 255, 17 f., Terri später aufgefordert wird, aus Civile zu ziehen. Aber wie sollte man wider ohne fremde redactionen wissen können, dass die notiz s. 253, 24-25 ein nordischer zusatz ist? War es nicht einfacher, anzunehmen, der sagaschreiber habe die rückreise Terris vom hofe Erminriks nach Civile als selbstverständlich betrachtet (vgl. s. 254, 17-18) und folglich die notiz von dieser rückreise ausgelassen? In der reihe kommen ferner drei stellen wider, s. 248, 34 f. s. 256, 50 f. s. 265, 40, bei denen K. schon Studien s. 64 'merkwürdige satzfügungen' gefunden hatte, und über die ich mich Beitr. 23, 285 f.2) schon geäussert habe. K. scheint also das für die kritik altnord. texte grundfalsche princip 'je logischer, je ursprünglicher' festhalten zu wollen. Es muss wol dasselbe princip sein, das K. bewogen hat, unter die zehn beweisstellen auch s. 232, 6 f. und s. 252, 16 mitzurechnen; denn B bietet an diesen beiden stellen nichts, das von altnordischem stilistisch-sprachlichen standpunkte aus mangelhaft genannt werden kann; bemerkenswert ist es, dass s. 232, 6 f. die von B gegebene fassung der rede der heldin die schamhaftere ist. Auch s. 253, 46 f. ist, scheint es mir, die lesung von B gar nicht verdächtig, und zwar um so weniger, als die

1) Von mir gesperrt.

2) Vgl. daselbst auch über þeir [IIII, er eptir lifðu].

lesarten der hss. 7d (wie es aus der ganzen darstellung hervorgeht) schwerlich eine inhaltlich verschiedene bedeutung geben können. Bei s. 251, 57 (und wol zum teil auch s. 256, 50) zielt K. auf die verwendung von hrerr als relativum; wie kann aber K. behaupten. B sei wegen dieses sprachgebrauchs 'mangelhaft? Für einen verhältnismässig jungen und (wahrscheinlich ins norwegische) übersetzten text ist doch das relativum hrerr nicht befremdend; vgl. Fritzner?.

Von jenen zehn

Hier ist wirk

zum texte an

stellen bleibt jetzt nur eine übrig, s. 251, 15 f. lich B mangelhaft. wie ich auch in einer note gedeutet hatte; es scheint mir aber fraglich, ob die ziemlich abweichende fassung von Chier ursprünglicher ist; das einfachste wäre wol anzunehmen, dass Nu in B ein schreibfehler für En sei.

Neu ist endlich K.'s behauptung

die mit der kritik von

Bev. s. nicht viel zu schaffen hat, ich habe in einer FSS. S. LVIII f. abgedruckten notiz vier lesefehler gemacht, und dass ich in den varianten zur Clarus saga zweimal ohne bemerkung geändert habe; so fasst K. einige annotationen zusammen, die von ihm in den Publications of the Modern Language Association of America vol. 13, 544 (mitte) und 557 (letzte zeile und note 2) mitgeteilt sind, womit ferner das entsprechende s. 558 (mitte) zu vergleichen ist. Da die hs. mir jetzt nicht zugänglich ist, so muss ich es dahingestellt sein lassen, inwiefern diese angabe richtig ist. Dass sie tendenziös gefärbt ist, kann ein jeder finden, der meinen abdruck in den FSS. s. LVIII £ nachschlägt und sieht, wie K. Publ. s. 544 denselben widergegeben hat, oder der Publ. s. 557. 58 (vgl. Clarus saga s. 14, note 19) prüft, wie es sich mit der 'änderung' verhält.')

Betreffend seine eigenen von mir bemerkten lesefehler und sonstigen ungenauigkeiten in den 'Studien' tröstet sich K. mit einem optimistischen rechenexempel. Er verlangt jedoch etwas zu viel von mir, wenn er meint, ich habe merken müssen,

1) Dass ich das ende des (mit roter tinte geschriebenen) wortes nicht deutlich lesen könnte, hatte ich durch die schreibung jungfrudo(ms) angedeutet; wenn auch K., von besserer beleuchtung u. dgl. begünstigt, sicherere lesung ermittelt hat, so hat er doch wol nicht das recht zu behaupten, ich habe das handschriftliche -dom in -doms ohne bemerkung geändert.

dass er die membranfragmente A und D nur unter ungünstigen umständen habe benutzen können. Dass ich zufällig gerade das schwächste zehntel seiner arbeit nachverglich, konnte ich nicht wissen. Und aus den früheren publicationen K.'s hatte ich nicht den eindruck gewonnen, K. nähme es so überaus genau mit der behandlung altisländischer texte; vgl. Germ. 20, 306 ff. (über K.'s Riddarasögur), Lit.-bl. 1880, 93 ff. (über seine Tristramssaga). Zu einigen anderen von seinen publicationen hatte ich vor jahren kritische sammlungen angelegt, die ich, wenn zeit, gesundheit und gelegenheit es gestatten, vielleicht einmal completieren und veröffentlichen werde. ')

[1) Für die Beiträge muss dieser streit hiermit für abgeschlossen erklärt werden. E. S.]

GÖTEBORG, februar 1899.

G. CEDERSCHIÖLD.

EINE BERICHTIGUNG.

Immer hoffte ich noch ein paar falsche angaben, die mir in meinem aufsatz über 'Eine populäre synonymik des 16. jahrhunderts' (Philolog. studien, festgabe für Sievers s. 401 ff.) aus der feder geflossen sind, bei gelegenheit einer andern, das gleiche thema streifenden arbeit richtig stellen zu können. Nachdem aber sich mir dieser zeitpunkt weiter, als ich wünschte, hinausgeschoben hat, ist es mir wol gestattet, an diesem platze von zwei freundlichen berichtigungen gebrauch zu machen, die ich gleich nach erscheinen des aufsatzes Schnorr von Carolsfeld und Edward Schröder verdankte.

Unrichtig hatte ich (1. c. s. 433 anm. 3) aus Schnorrs von Carolsfeld beschreibung des autographon Melbers herausgelesen, dass Schnorr v. C. zwei schreiber für die hs. annehme. Auch der Dresdner handschriftenkatalog spricht nur von einer hand.

Weiter hat Edward Schröder die ihm in seiner abhandlung über Jacob Schöpper in der identification Melbers von Geroltzhofen (darüber meine abhandlung s. 433 anm. 3) begegneten irrtümer schon selbst nach dem erscheinen von Töpke's register zur Heidelberger matrikel im Anz. fda. 17, 344 berichtigt.

HALLE a. S. im januar 1899.

JOHN MEIER.

BEITRÆGE ZUR VORGERMANISCHEN

LAUTGESCHICHTE.

I.

Zur erläuterung des germanischen ai.

Man hat längst beobachtet, dass nicht wenige germ. wörter in der ersten silbe, namentlich in der nähe der liquidae oder der nasale, einen vocal haben, der urgerm. ai (oi), ei oder i voraussetzt, während germ. wörter, die mit jenen anscheinend nahe verwant sind, oder wörter anderer indog. sprachen, die jenen, wie es scheint, wenigstens zum teil entsprechen, einen kurzen oder langen a-, o- oder e-vocal zeigen, z. b. ahd. feili neben dem gleichbedeutenden fáli, an. fălr. Diese erscheinung ist namentlich von Joh. Schmidt in seiner schrift 'Zur geschichte des indog. vocalismus' eingehend und anregend behandelt und durch ein reichhaltiges material erläutert worden. Manches haben Herm. Möller in Kuhns zs. 24, 427. ff. Scherer, Amelung u. a. besprochen. Noreen (Abriss d. urgerm. lautl. s. 211-215) hat die erscheinung durch viele beispiele beleuchtet.

Man hat dies germ. ai mehrfach aus der epenthese eines y (i) erklären wollen. Allein die hierauf bezüglichen untersuchungen haben zu keinem überzeugenden oder allgemein anerkannten ergebnisse geführt. Kluge in seiner trefflichen 'Vorgeschichte der altgerm. dialekte' hat an der epenthese festgehalten (Pauls Grundr. 11, 355); allein in der zweiten bearbeitung (12, 411) schiebt er ein zweifelndes 'wol' ein. Er muss einräumen: 'die stricte regel für die germ. epenthese ist noch nicht gefunden'. Brugmann (Grundr. 12, 834) sagt: 'für i-epenthese im germanischen ... gibt es kein irgend zuverlässiges beispiel'. Ahd. reihhen, das längst mit recchen, got.

Beiträge zur geschichte der deutschen sprache. XXIV.

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