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N32

Die Gesetze der Angelsachsen.

Die Gefeße

der

Angel fa ch ́s en.

In der Ursprache mit Ueberseßung, Erläuterungen und einem
antiquarischen Glossar

herausgegeben

von

Dr. Reinhold Schmid,

Professor der Rechte zu Bern.

Zweite, böllig umgearbeitete und vermehrte Auflage.

Leipzig:

F. A. Brockhaus.

1858.

Vorrede zur ersten Auflage.

Nicht mit demselben Vertrauen, mit dem ich vor sechs Jahren eine Ausgabe der angelsächsischen Geseze ankündigte, übergebe ich jezt den ersten Theil meiner Arbeit dem gelehrten Publicum, Durch die Leichtigkeit getäuscht, mit der man sich das erste Verständniß der angelsächfischen Sprache eröffnet, glaubte ich in kurzer Zeit hinreichend vorbereitet sein zu können, um die Herausgabe eines von den gröbsten Fehlern gereinigten und mit einer deutschen Ueberseßung begleiteten Textes der angelsächsischen Geseze unternehmen zu dürfen. Erst im Verlaufe der Arbeit lernte ich die zu überwindenden Schwierigkeiten kennen und sah mich genöthigt, der Vollendung des Werkes umfassendere Studien der Sprache und Literatur der Angelsachsen vorhergehen zu lassen. Ich begann damit, mich mit den Grammatiken von Jakob Grimm und Rask genauer bekannt zu machen, da ich wohl sah, daß ohne eine gründliche Kenntniß des grammatischen Baues der Sprache auch nicht das Ge= ringste für die Erläuterung des Tertes geschehen könnte, und daß ein blindes Herumtappen und bloßes Errathen hier, wo auf das genaueste Verständniß der Wortfassung oft so unendlich viel ankommt, besonders gefährlich sei. Dann wandte ich mich zu einem umfassendern Studium der angelsächsischen Geschichte, wobei es mir hauptsächlich darauf ankam, mir eine genaue Kenntniß der Quellen zu verschaffen und durch eine kritische Untersuchung der wichtigsten Denkmäler ein festes Urtheil über den Werth und das gegenseitige Verhältniß der einzelnen Ueberlieferungen zu begründen. Nur erst später kehrte ich zu dem Studium der angelsächsischen Geseße zurück und suchte mir mit Hülfe verwandter Rechts

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