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F. X. Funk, La question de l'agape (S. 5-15) verteidigt nochmals gegen Batiffol die allgemeine Ansicht von der Verschiedenheit der Agape von der Feier der Eucharistie.

M. Jacquin O. P., La question de la Prédestination aux Ve et VIe siècles (S. 269-300): Prosper von Aquitanien. P. Jacquin untersucht an der chronologischen Folge der Schriften Prospers dessen Entwicklungsgang. Resultat: In der ersten Periode seiner literarischen Tätigkeit (bis zum Tode Augustins, einbegriffen das Schriftchen Pro Augustino responsiones ad excerpta Genuensium) folgt er Augustinus Schritt für Schritt, entlehnt ihm manchmal sogar die Ausdrücke. Dann aber hat er, im Kampfe mit den Gegnern des Augustinismus, obwohl er das System des Heiligen energisch verteidigt, in einem Punkte seine Lehre verlassen, vielleicht ohne sich dessen bewußt zu werden: Prosper nimmt die reprobatio post praevisa demerita an. Im Laufe der Erörterung streift Jacquin auch die Lehren Vinzenz' von Lerinum und Cassians. Es ist zu bedauern, daß die Arbeit Jacquins in so großen Abständen erscheint: zwei Teile im Jahrgang 1904, und auch der vorliegende Band bringt den Abschluß noch nicht. Paul Foumier gibt eine durch alle Hefte laufende Étude sur les Fausses Décrétales, von der ein Teil noch aussteht. In fünf Kapiteln behandelt er Zweck der Fälschung Pseudo-Isidors, Entstehungszeit (847— 852, circa 850), endlich ihre Heimat: nicht Mainz oder Rheims, sondern die Kirchenprovinz Tours, und zwar in ihr Le Mans, weil die Fälschung am besten der damaligen Situation dieser Gegend entspricht. Ein weiterer Artikel soll das Verhalten Roms gegenüber der Fälschung behandeln. Foumier hätte über die beiden ersten Punkte sich wohl etwas kürzer fassen können, da hier doch ziemlich Einmütigkeit in den Ansichten besteht. Bezüglich des Ortes weicht er von E. Seckel ab, der kürzlich in musterhafter Weise die ganzen einschlägigen Fragen behandelt hat (Protest. Realenzyklopädie Bd. XVI, 265–307) und für die Kirchenprovinz Rheims eintritt. Es ist schade, daß Foumier nicht mehr Rücksicht auf ihn nimmt. Jedenfalls ist die sorgfältige Abhandlung Seckels zu vergleichen.

P. Richard, Origines des nonciatures permanentes. La représentation pontificale au XVe siècle (1450-1513). S. 52-70, 317-338. Zeigt den engen Zusammenhang der modernen päpstlichen Nuntiaturen mit den mittelalterlichen collectores iurium camerae apostolicae. Im einzelnen vollzog sich die Umwandlung ziemlich langsam und blieb hinter der allgemeinen Entwicklung der weltlichen Diplomatie zurück. Erst allmählich werden die päpstlichen Agenten zur Residenz an den Fürstenhöfen verpflichtet und im Zusammenhang damit mit allgemeinen Vollmachten ausgestattet, d. h. wirkliche Nuntien. Das Amt des collector tritt immer mehr zurück, besonders seit Leo X. und dem Abschluß der Konkordate. Beim Tode Julius' II. waren Nuntiaturen errichtet in Frankreich, Spanien, Venedig, während in Deutschland, wo sich seit 1450 päpstliche Legaten und Agenten verschiedenster Art gefolgt waren, die Einrichtung noch keinen festen Bestand gewonnen hatte.

R. Maere, Les origines de la nonciature de Flandre (S. 565-584, 805-830) schildert die Entstehung der Cölner Nuntiatur und ihr Verhältnis zu den Niederlanden, das Wirken der beiden ersten Cölner Nuntien, Bonomis und Ottavio Mirto Frangipanis; sodann, in den Niederlanden selbst, die Tätigkeit verschiedener diplomatischer Agenten, besonders des Innocenzo Malvasia. Die eigentliche Gründung der Nuntiatur in Brüssel fand 1596 statt durch die Versetzung Frangipanis von Cöln als Nuntius an den Hof des Erzherzogs Albert, Statthalters in den Niederlanden.

Joseph Mahé, Les anathématismes de saint Cyrille d'Alexandrie et les évêques orientaux du patriarchat d'Antioche (S. 505-543). Dieser Artikel ist beachtenswert wegen der Wichtigkeit der Anathematismen in der ganzen Geschichte des Nestorianismus und Monophysitismus seit dem 5. bis zum 8. Jahrhundert und darüber hinaus. Die nähere Untersuchung beschränkt sich auf den ersten ernstlichen Angriff, dessen Gegenstand diese Anathematismen waren; als Schlußfolgerung wird aufgestellt, daß die beiden in Betracht kommenden Christologien, die von Antiochien und die von Alexandrien, trotz sehr bedeutender Unterschiede, deren Gründe im Verlaufe der Abhandlung angegeben werden, im ganzen vollkommen orthodox sind.

Jedes einzelne Heft der Revue d'histoire ecclésiastique enthält noch zahlreiche Rezensionen und Nachrichten. Separat gedruckt ist eine sehr reichhaltige und sorgfältig zusammengestellte Bibliographie. Wir wünschen der Revue die verdiente Anerkennung und namentlich zahlreiche Abonnenten.

Düsseldorf.

P. Gabriel M. Löhr O. P.

18. Fr. Raimundus M. Martin O. P.: De necessitate credendi et credendorum seu De fide salutari. Dissertatio theologica quam pro gradu Lectoris S. Theogiae scripsit. Lovanii-Paderbornae 1906.

Prof. C. Gutberlet hatte in der Fortsetzung der Dogmatischen Theologie von Dr. J. B. Heinrich" im 8. Bd. S. 493 ff. die Meinung von Ripalda wieder aufgenommen, daß für die Heidenwelt zur Erlangung des übernatürlichen Heiles auch eine sog. fides lata genüge, d. h. ein Glaube, der zwar unter übernatürlicher Erleuchtung zustande kommt, aber doch nur von der natürlichen Erkenntniskraft ausgeht, kein Fürwahrhalten auf Grund der Autorität Gottes, sondern auf Grund eigener Ansicht ist und sich einzig auf die Anerkennung des Daseins Gottes und seiner Providenz bezieht. Schon Dr. Franz Schmid Die außerordentlichen Heilswege" und Dr. Wilh. Liese „Der heilsnotwendige Glaube" hatten die Lehre Gutberlets angestritten. P. Lektor Martin will aber über dieselben, und mit Recht, noch hinausgehen, bezw. die sententia communis noch schärfer verteidigen.

Nach einigen einleitenden Erläuterungen der in Betracht kommenden Fragen beweist er in einem ersten Teile die absolute Heilsnotwendigkeit eines übernatürlichen, theologischen Glaubens. Diese Thesis steht, allgemein genommen, außer Diskussion. Doch zeigt Martin gegen Liese, daß sie sich nicht nur aus dem Neuen, sondern auch aus dem Alten Testament beweisen läßt (p. 30 sq.), besonders aus Hab. 2, 4. An und für sich genügen schon diese Beweise, um Gutberlets Ansicht zu widerlegen. Da jedoch Schmid und Liese Gutberlet zugestehen, seine Ansicht lasse sich nicht aus inneren Gründen widerlegen, verlegt nun Martin darauf das Hauptgewicht seiner Untersuchung (p. 47 sq., 59 sq.). Die Gründe resumieren sich dahin, daß nur ein wirklich übernatürlicher Glaube Anfang und Grundlage des übernatürlichen Heiles sein kann (p. 47 sq.); daß die sog. fides lata weder Glaube noch ein übernatürlicher Akt sei (p. 59 sq.), obwohl er von Gutberlet übernatürlich genannt wird. Sowohl die Notwendigkeit eines übernatürlichen Glaubens als das Ungenügende der fides lata wird auch mit reichem Material aus den Vätern belegt. Dann verweist Martin auf die positiven Entscheidungen der Kirche; so von Innozenz XI. vom 2. März 1679, des Vatikanischen Konzils, de fide

catholica c. 3 und can. 2, welcher Entscheidungen Bedeutung Gutberlet entgangen sei (p. 73), wie Martin in der Widerlegung der Gutberletschen Interpretation, gestützt auf den Textzusammenhang und Viva noch ausführlich darlegt (p. 77 sq.). Die positiven Argumente Gutberlets waren leicht zu widerlegen (p. 80 sq.), da sie auf Analogien beruhen, die sich auf geradezu sicher unrichtige Voraussetzungen stützen, wie die Meinung J. Müllendorfs, daß zu einem verdienstlichen Akte nur ein natürlichsittliches Motiv erfordert sei (p. 80 sq.), daß der Akt der Reue auch aus natürlichen Beweggründen hervorgehen könne (,,beim Anblick des gestirnten Himmels"!) (p. 82 sq.), daß zum Heile nur die göttliche Liebe, nicht aber auch die göttliche Tugend der Hoffnung necessitate medii notwendig sei (p. 83). Wir halten diesen Teil unserer Schrift für glänzend gelungen zur Erlangung des Heiles ist eine wahre, übernatürliche fides theologica erfordert, und zwar necessitate medii, auf Grund der inneren Beziehung von Glauben und übernatürlichem Leben, bezw. Heil. Es ist nur noch ein Korollar aus dem Vorhergehenden, wenn Martin die noch weitergehende Ansicht Gutberlets zurückweist, daß auch ein einschließender Begierdeglauben, d. h. der Wille, im gegebenen Falle den Glauben anzunehmen, hinreichen könne. Nach den früheren Beweisen ist zum Heile ein wirklich gegebener Glaube notwendig, das ist eben der Tenor aller Beweismomente (p. 84 sqq.). Damit ist der erste Teil beendet (p. 24-90).

nur

Der zweite Teil (p. 91-138) behandelt die necessitas credendorum, d. h. die Frage, was necessitate medii geglaubt werden müsse, und zwar in drei Thesen: 1. zu allen Zeiten müßte explicite geglaubt werden: Deus est, et inquirentibus se remunerator est (Hebr. 11, 6), natürlich im Sinne eines theologischen Glaubens (p. 91-97); 2) irgendein Glaube (aliqualiter credere) an das Geheimnis der Dreifaltigkeit und der Menschwerdung war zu allen Zeiten necessitate medii notwendig (p. 97-120). Der Beweis dafür wird in extenso geführt und geht dahin, daß im Glauben an Gott und seine belohnende Vorsehung implicite der Glaube an die Dreifaltigkeit und Menschwerdung gegeben ist, ja daß jene Apostelworte ex parte rei eben die Dreifaltigkeit und Menschwerdung bezeichnen, d. h. den tatsächlichen übernatürlichen Heilsweg. Solange man von einer aliqualis fides spricht, wird diese Interpretation nur gebilligt werden können. Doch der Schwerpunkt liegt auf der dritten These: daß im Alten Bunde die minores“ zwar nur implicite, die maiores aber explicite und im Neuen Bunde alle explicite die Geheimnisse der Trinität und Menschwerdung glauben müssen, und zwar gegen Schmid und Liese necessitate medii (p. 120—138). Der Hauptbeweis geht dahin, daß im Alten Bunde die fides implicita der „minores" auf der fides der ,maiores aufhaute, diese also eine explicita sein mußte; daß ferner im Alten und noch mehr im Neuen Bunde die beiden Geheimnisse als Fundamentalsätze geoffenbart waren und darum deren Glauben so notwendig war und sei, wie der Glaube selbst. Ein Schlußwort erklärt, wie Gott auch ohne Vermittlung der ordentlichen Verkündigung des Wortes Gottes die zum ausdrücklichen Glauben erforderte Kenntnis verschaffen könne und müsse.

P. Martins Dissertation kann mit Fug und Recht als eine treffliche Widerlegung der Hypothese Gutberlets bezeichnet werden sowie als eine gut gelungene Verteidigung der necessitas credendi et credendorum, d. h. des zum Heile unerläßlichen Glaubens.

Graz.

P. Reginald M. Schultes O. P.

19. Norbert Peters: Die älteste Abschrift der zehn Gebote, der Papyrus Nash. Freiburg i. B., Herder, 1905. Die Zahl der Varianten des uns vorliegenden hebräischen Bibeltextes ist, wie die Untersuchungen von Kennicott und de Rossi ergeben haben, äußerst gering. Diese Tatsache ist um so auffallender, da eine Vergleichung mit den alten Bibelübersetzungen und Zitaten gewisse Unterschiede und Abweichungen ergibt, die sich nicht als Versehen oder falsche Auffassungen der Abschreiber und Übersetzer erklären lassen. Während nun früher diese Übereinstimmung der hebräischen Bibelhandschriften als das Resultat der kritischen Arbeit der Massorethen angesehen wurde, findet in neuester Zeit die Ansicht mehr Anklang, daß alle hebräischen Bibelhandschriften auf einen Archetypus zurückgehen, welcher im zweiten Jahrhundert p. Chr. unter dem Einflusse der Buchstabenexegese der Schule des Rabbi Akiba festgestellt wurde und nur den Konsonantentext enthielt. Der Beweis zur Stützung der zuletzt genannten Hypothese_wurde hauptsächlich durch Vergleichung von MT mit dem samaritanischen Texte, sowie mit LXX und den übrigen griechischen Übersetzungen zu führen gesucht. Die ältesten hebräischen Codices sind Cod. Or. 4445 des Britischen Museums und der Codex Petropolitanus prophetarum der Kaiserlichen Bibliothek zu Petersburg, also Handschriften, welche über das neunte nachchristliche Jahrhundert nicht hinausreichen. In dem im Jahre 1902 entdeckten Papyrus Nash nun glaubt Peters einen handschriftlichen Beweis für die Feststellung eines Archetypus und zugleich den ältesten hebräischen Bibeltext überhaupt gefunden zu haben.

Der Papyrus gelangte 1902 aus dem Besitze eines ägyptischen Händlers in die Hände des Engländers Nash und wurde von diesem der Universitätsbibliothek zu Cambridge zum Geschenke gemacht. Er besteht aus vier Fetzen sehr brüchig gewordenen Papyrus von dunkelgelber Farbe und hat 25 Zeilen Konsonantenschrift ohne Vokalzeichen, ohne Accente und Interpunktion. Der Text des Papyrus, welcher zu Gebets- oder Unterrichtszwecken gedient hat, entstammt nach Peters dem Ausgange des ersten oder dem Anfange des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts. Der Papyrus enthält den Dekalog und den Anfang des Schema .

Peters hat nun den Text des Papyrus kritisch auf das genaueste untersucht und ist zu dem Resultate gekommen, daß hier der Dekalog in der Fassung des Buches Exodus vorliegt, wenngleich auch der Schreiber sich durch den Text des Deuteronomiums an einzelnen Stellen hat beeinflussen lassen. Den Text selbst hält P. für zuverlässiger wie den von den Massorethen uns überlieferten. Durch die Übereinstimmung des Papyrus Nash mit LXX glaubt Peters auch einen neuen Beweis für den hohen textkritischen Wert von LXX gebracht zu haben.

Peters hat durch mühsame Forscherarbeit diese Thesen zu stützen gesucht. Unseres Erachtens dürften die Folgerungen (S. 46 ff.) nicht mit so großer Zuversicht vorgetragen werden: einmal ist der Umfang des Papyrus doch viel zu gering, anderseits ist seine Entstehung und sein Zweck noch zu unbekannt. Daher sind wir wohl kaum berechtigt, von diesen wenigen Zeilen aus Schlüsse für den ganzen Pentateuch oder sogar für das Alte Testament zu ziehen.

Weidenau.

Jahrbuch für Philosophie etc. XXII.

Prof. Dr. Miketta.
25

20. A. Meyenberg: 1. Die Pflicht der Anteilnahme der
Katholiken an Wissenschaft und Kunst. (Brennende
Fragen, 1. Heft.) Luzern, Raeber & Co., 1905. 92 S.
2. Eine Weile des Nachdenkens über die Seele. Ho-
miletisch-philosophische Betrachtungen für gebildete
Christen. 2. Aufl. Luzern, Raeber & Co., 1905. 52 S.

1. Wer den stürmischen, nicht enden wollenden Beifall mitangehört hat, den Kanonikus Meyenberg auf der Katholikenversammlung zu Straßburg (1905) durch seinen Vortrag über die Pflicht der Katholiken zur Anteilnahme an Wissenschaft und Kunst geerntet hat, der wird mit ganz besonderem Interesse die oben an erster Stelle angeführte Schrift des Luzerner Professors lesen; denn sie ist eine noch weitere und tiefere, zum Teil auch noch begeisterter geschriebene Ausführung jenes Vortrages.

Einige Erweiterung haben schon die drei Argumente für die pflichtmäßige Teilnahme der Katholiken an der Wissenschaft (I. Teil) erfahren: 1. Das Argument der pflichtmäßigen Entfaltung des Menschengeistes (age secundum naturam), verstärkt durch ein hochbedeutsames Wort Leos XIII. (in der Rosenkranz-Enzyklika vom Jahre 1893), und ausmündend in den unmittelbaren Gottesbefehl: Subiicite vobis terram et dominamini... (Gen. 1, 28. - Vgl. eb. 2, 19-20. Eccle. 3, 11.) 2. Das Argument aus dem gesteigerten Wahrheitsinteresse, welches wahrhaft katholisches Glaubensleben beseelt und beherrscht. „Der Katholizismus ist von Haus aus philosophisch veranlagt.“ 3. Das Argument ex traditione, um mich kurz so auszudrücken. „Jahrtausende schauen auf uns herab, Jahrtausende einer regsten Anteilnahme der Katholiken an der Entwicklung der Wissenschaft aller Orten und Zeiten."

Fast vollständig umgearbeitet und um das Vierfache erweitert wurde der II. Teil des Vortrages, über die Pflicht der Anteilnahme der Katholiken an der Kunst. Im Grunde genommen sind es dieselben Argumente wie im I. Teil; aber Vf. weiß ihnen eine ganz eigenartige, ebenso originelle wie begeisternde Fassung zu geben, so daß in ganz natürlicher Weise sich ihm folgende Folgerungen als ebensoviele Pflichten der Katholiken für die Zukunft ergeben: Erstens „ernstes Frontmachen gegenüber dem verhängnisvollen Siechtum einer Kunst, die die Ideale verloren hat; die nur der groben Sinnlichkeit, der Sünde. dient." Zweitens Entfaltung des ganzen Reichtums der Ideale aus dem (religiösen und profanen) Reiche des Wahren, Guten und Schönen. . . ." Drittens "offener Sinn für einen gewissen Reichtum der geistigen und materiellen Mittel, deren nun einmal die Kunst nicht entbehren kann." Viertens endlich offener Sinn für Freiheit und Neuheit auf dem Gebiete der Kunst". „Schlagen wir die werdenden Talente ob einiger Extravaganzen nicht tot. Suchen wir vielmehr, edlen (veredelnden) Einfluß auf sie zu gewinnen."

"

Dem ebenso begeisternden wie begeisterten Vortrag ist als ergänzender Anhang ein „Essay" (zwei Dome) angefügt über ein konkretes Bild katholischen, kulturellen und künstlerischen Lebens aus alter und neuer Zeit: Im Münster zu Straßburg und in den Dombauhütten des Katholikentages.

2. Das zweite Schriftchen desselben Verfassers enthält „homiletischphilosophische Betrachtungen" über die Geistigkeit, Substantialität und Unsterblichkeit der menschlichen Seele. „Sie sind das Echo einer Allerheiligenpredigt des Vf.s vor einem vorwiegend gebildeten Zuhörerkreis

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