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functis tuis, qui in sinceritate fidei et unitate sanctae matris ecclesiae decesserunt, omnium et singularum missarum, or tionum, divinorum officiorum, jejuniorum, disciplinarum sta: numque, eleemosynarum, suffragiorum omniumque alioru norum spiritualium, quae fiunt et fient, in perpetuum in uni sacrosancta militante ecclesia et membris ejus particip impartimur. In quorum fidem et testimonium praesentes sigilli, quo in talibus utimur, fecimus appensione muniri. in Worzn, anno MCCCCCXVI. die 24. mensis April ficatus praefati sanctissimi domini nostri anno quarto.

Außerdem befindet sich unter diesem Ablaßbriefe noch von Tegel selbst herrührende forma absolutionis pler missa confessione:

Misereatur tui etc. Dominus noster Jesus merita suae sanctissimae passionis te absolvat e ritate ejusdem et beatorum Petri et Pauli apos et sanctissimi domini nostri papae tibi concessa et mihi commissa te absolvo: primo ab omnibus c siasticis per te quomodolibet incursis, deinde ab catis, delictis et excessibus tuis hactenus per te co tumcunque enormibus, etiam sedi apostolicae quantum claves sanctae matris ecclesiae se ext tendo tibi per plenariam indulgentiam omnem po torio pro praemissis tibi debitam et restituo te san ecclesiae et unitati fidelium ac innocentiae et eras, quando baptizatus fuisti, ita quod tibi de sint portae poenarum et sint apertae januae par quod, si non morieris, salva sit ista gratia, qu in mortis articulo. In nomine patris et filii et Amen.

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Fr. Johannes T
Subcommiss. mppr. s

Nun dürfen wir hier vor allen Dingen nicht 1 daß diese Anwesenheit Tezel's in Wurzen für die sofern bedeutsam war, als dadurch zuerst in Luthe geweckt wurde, öffentlich gegen den Ablaß aufzutreten

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wie man tur ir eben zervor, DE ein Ablazier et. Jammers Gulden oder Grovben me. Fegefeuer, morauf during Paufe em o naben, c nes VI. nahm quer me: in Burzen Nature. derselbe nicht emma. : viimäinee umhin, ihm deshalt camia: ermi:: laffen. Die Veranlanung. Das, AC? deberg war während einer Hostie aus dem Sacramentenan seiner Rückkehr machte der den Küster Severin Wen. jelben ihre Unschuld damu. wohl verwahrt und verschioren g dem bischöflichen Consistor macht hatte, einer Bernadi und mu der Kirchenstrafe des 1. nun aber an die Gnade des fürzeren une leichteren Legen begeben, der

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Camin ungehindert und an Jedermann Ablaß verkaufen zu dürfen, bestätigte 1):

Wir Maximilian, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarien 2c., bekennen, daß wir dem Ehrsamen, unserm lieben Andächtigen, Johannsen Arcimboldo, Päpstlichen Legaten, zugelassen und erlaubt haben, wissentlich mit dem Brief also, daß er die Päpstliche Indulgenz in den Stiftern Meißen und Camin publiciren und gebrauchen, und alles Geld, so davon gefallen, haben und nehmen mag von männiglich unverhindert, und befehlen darauf unsern Fürsten den Bischöfen zu Meißen und Camin ernstlich und wollen, daß sie dem genannten Päpstlichen Legaten solch Jubelgeld ohne Irrung folgen lassen. Das ist unsere ernstliche Meinung. Geben in unserm Schloß Ehrenberg, am 27. Tag des Monats Augusti anno 1516, unsers Reichs im 31. Jahre."

So mußte denn Johannes VI. es geschehen lassen, wollte er sich nicht des Ungehorsams gegen den Papst und Kaiser schuldig machen, daß Teßel sein Wesen im Bisthum forttrieb. Ja, er mußte es sogar geschehen lassen, daß derselbe endlich auch nach Stolpen kam und dort unter seinen eigenen Augen den Ablaß feil bot. Aber konnte er nun auch von Amts wegen nichts thun, um den Ablaßhandel in seiner Diöcese zu verhindern, so ließ er sich doch dadurch nicht abhalten, was er in seinem Herzen davon hielt und dachte, gegen seine nächste Umgebung und so oft ihm Gelegenheit dazu gegeben war, theils im Scherz, theils im Ernst offen und unverhohlen auszusprechen. So soll er einmal gesagt haben: „O die thörichten Leute! Sie thun ihr Geld in einen Kasten, zu dem sie keinen Schlüssel haben, um ihn wieder öffnen zu können." Ein ander Mal, als die Rede auf Tezel'n kam und ein gerade anwesender Domherr sagte, daß der Name Tezel in der türkischen Sprache so viel als Teufel bedeute, da soll er in ein herzliches Gelächter ausgebrochen sein, ohne jedoch etwas weiter hinzuzufügen. Besonders merkwürdig aber, weil er damit richtig vorausgesehen und vorausgesagt hatte, ist die Aeußerung,

1) S. Tengel's Bericht vom Anfang und Fortgang der Reformation. Theil 1. S. 102. Löscher a. a. D. Theil 1. S. 387.

die er ebenfalls gethan haben soll: „Tegel werde wohl der Lezte sein, der Ablaß verkaufe, denn er mache es gar zu grob und unverschämt1)!“ Und die Gesinnung, die er selbst vom Ablaß hegte, scheint auch auf seine Umgebung eingewirkt und sich derselben mitgetheilt zu haben. Denn in Stolpen machte Tezel keine sonderlichen Geschäfte, ja er mußte sich fogar gefallen lassen, daß man seinen Handel dort lächerlich zu machen. suchte, wovon noch ein Beispiel bekannt ist, das Luther einmal über Tische mit folgenden Worten erzählt hat 2): „Als er zu Stolpen, da der Bischof von Meißen Haus hielt, geprediget hatte, daß eine Seele erlöset würde, wenn man seinen Groschen einlegte, fragt ihn Einer, des Pfarrherrn Vater daselbst, was er für Münze wollte haben? Da er sich nun lange bedacht hatte, sprach er: Morgen kommt wieder, so will ich's euch sagen."

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Die in dem Vorstehenden von uns beschriebenen Anfechtungen und Kämpfe sind nun aber nicht die einzigen gewesen, die Johannes VI. während seiner bischöflichen Regierung zu bestehen gehabt hat. Es sind das vielmehr nur diejenigen, von denen wir noch einige nähere Kenntniß haben, während er außer diesen noch mancherlei andere Widerwärtigkeiten zu erleiden gehabt hat, nur daß es an genaueren Nachrichten darüber fehlt. So erzählt er selber in der Epitome seiner Administration, daß auch der Graf Alexander von Leisnig etliche Jahre lang das Stift „zu beschädigen“ gedrohet, ihn „um viel Zehrung und Unkost“ gebracht und ihm und seinen Unterthanen „viel Unruhe, Mühe und Sorge“ verursacht habe wegen einer Schuldforderung von über 50,000 Gulden, die Hans von Kittlig an das Stift zu haben

1) Fabricius 1. c. p. 172: Cum videret multitudinem Johanni Tecelio Dominicano, Theologiae initiato et impostori astuto, numerantem pro indulgentiis pecuniam: O caecam plebem, ait, quae mittit pecuniam in eam cistam, ad quam reserendam clavem non habet. Dixit de eodem Tecelio, ipsum fore indulgentiarum institorem ultimum, quod nimia esset impudentia et temeritate praeditus. Cum subjiceret ei Canonicus eruditus, Tecel lingua Turcica significare diabolum, effuse risit, sed nullum verbum addidit. Vergl. auch Seckendorff hist. Luther. lib. I. §. 12. p. 25. Was übrigens die Behauptung betrifft, daß Teßel in der türkischen Sprache so viel als Teufel bedeute, so ist dieselbe entweder nur ein Scherz oder die Frucht irgend eines Mißverständnisses gewesen, da die Türken kein anderes Wort für Teufel haben, als das von den Arabern erhaltene semitische Scheitân Satan.

2) S. Luther's Colloquia oder Tischreden. Leipzig 1621. S. 360b,

vermeinte, obwohl sie, wie er sagt, unsern Stift gar um nichts anzuziehen hatten." Aber etwas Weiteres wissen wir hierüber nicht. Desgleichen erzählt er ebendaselbst, daß die Edelleute Christoph von Taubenheim, Hans Kochses zu Neustadt bei Hohnstein, Hans Korbiz zu Bencken, Nicolaus von Köckeriz zu Drebkau, Balthasar von Köckeriz zu Seese, Jacob von Köckeriz zu Elsterwerda, Caspar von Maltig zu Finsterwalde und Otto von Gersdorf auf Ruland ohne alle Ursache wider geistliche Freiheit“ und obwohl er sich erboten, die Sache durch die geordneten Richter entscheiden zu lassen, das Stift angegriffen und demselben „wider alle Billigkeit über 4000 Gulden Werth Schaden gethan und muthwillig zu viel mancherlei Unkosten und Zehrungen gebracht." Aber auch hier fehlt es wieder an weiteren Nachrichten, die uns sichern Aufschluß darüber geben könnten, was es mit dieser Anfeindung für eine Bewandtniß gehabt hat. Wenn wir jedoch erwägen, daß damals der Adel immer mehr anfing, eine feindliche Stellung gegen die Kirche einzunehmen und ihr die Freiheiten und zum Theil reichen Güter, die sie besaß, zu mißgönnen, ja sogar sich an denselben eigenmächtig zu vergreifen kein Bedenken trug, wozu freilich der Clerus mit seinem anstößigen Leben Veranlassung genug gegeben hatte, so dürfte die Vermuthung nicht unbegründet sein, daß auch hier ähnliche Dinge vorgelegen haben mögen, wie denn namentlich der Niederlaufiger Adel jener Zeit nicht sehr kirchenfreundlich gesinnt gewesen zu sein scheint1). Endlich dürfen wir nicht übersehen, daß er außerdem in der Epitome seiner Administration noch ausdrücklich sagt: „So haben wir sonst mancherlei andere große Schaden und merkliche Abgänge an unserer Jurisdiction und anderem, die zu erzählen unfruchtbar, tragen und dulden müssen.“

So haben wir denn weiter gesehen, wie die bischöfliche Regierung Johannes VI. nicht nur eine an Thaten, sondern auch an Kämpfen

1) So heißt es in Hasse's Görlizer Rathsannalen: „Jacob Köckrig ist des Bischofs, Capitels und der ganzen Priesterschaft zu Meißen viel Jahr abgesagter Feind gewest, dieselbigen auch an Gütern und Leiben sehr und oft geschaßt und beschädiget“, und desgleichen von Caspar von Maltiz, daß „er des Bischofs und des Stifts zu Meißen abgesagter Feind" gewesen. G. Scriptores rer. Lusat. a. a. D. S. 162 u. 193.

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