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" Ohne den Beyrath und die Zustimmung der Stände des Königreichs kann kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freyheit der Personen oder das Eigenthum der StaatsAngehörigen betrifft, erlassen, noch ein schon bestehendes abgeändert, authentisch erläutert... "
Das katholische Kirchenrecht - Page 447
by Johann Friedrich Schulte - 1860
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Verfassungsurkunde des ko̊nigreichs Baiern

Bavaria (Germany). - 1818 - 424 pages
...Königreichs kann kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freyheit der Personen oder das Etgenthum der StaatsAngehörigen betrifft, erlassen, noch ein...bestehendes abgeändert, authentisch erläutert oder ausgehoben werden» Der König erholt die Zustimmung der Stände zur Erhebung aller directen Steuern,...
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Staatsrecht der konstitutionellen Monarchie: ein Handbuch für ...

Johann Christoph Freiherr von Aretin - 1824 - 300 pages
...'). 4) Nach der baier. Verfassungsurk. VII, 2. kann ohne den Beirath und die Zustimmung der Stände kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freiheit...der Staatsangehörigen betrifft, erlassen, noch ein bestehendes abgeändert, authentisch erläutert,, oder aufgehoben werden. Eben dieses verordnet die...
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Die staatswissenschaften im lichte unsrer zeit, dargestellt: th ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 pages
...Titel. Von dem Wirkungskreise der Ständeversammlung. Ohne den Beirath und die Zustimmung der Stande kann kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freiheit...abgeändert, authentisch erläutert, oder aufgehoben werden. — Der König crhohlt die Zustimmung der Stände zur Erhebung aller directen Steuern , so wie zur...
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Rheinbayern: eine vergleichende zeitschrift für verfassung ..., Volumes 1-3

1830 - 986 pages
...allgemeine« neues Gesetz, welches die Freiheit der Personen oder das Eigenthum der Staats- Angehörigen betrifft, erlassen, noch ein schon bestehendes abgeändert, authentisch erläutert oder aufgehoben werden. tz. 3. Der König erholt die Zustimmung der Stände zur Erbe» tung aller directe» Steuern , so wie...
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Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur, Volume 19

1832 - 350 pages
...2., vermöge welcher, ohne Beirath und Zustimmung der Stände, kein allgemeines neues Gesetz., das die Freiheit der Personen oder das Eigenthum der Staatsangehörigen...abgeändert, authentisch erläutert oder aufgehoben werden kann. Ijun aber zeigt der Verf. , dafs eben die Gerichtsverfassung , strafrechtliche und bürgerliche,...
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Anselms von Feuerbach kleine Schriften vermischten Inhalts

Anselm Ritter von Feuerbach - 1833 - 438 pages
...allgemeines < neues Gesez, welches die Freiheit der Pen sonen oder das Eigenthum der Staats, .^ angehörigen betrifft, erlassen, noch ein schon bestehendes abgeändert,...authentisch erläutert . : oder aufgehoben werden." Wer sich zu erlauben wagte, mit einem Staatsgrundgesez Chieane zu treiben, möchte, nach bloßer Vuchstabenauslegung,...
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Staatsrecht der constitutionellen Monarchie: ein Handbuch für ..., Volumes 1-2

Johann Christoph Freiherr von Aretin, Carl von Rotteck - 1838 - 708 pages
...' ). 1) Nach der baier. Nerfassungsurk. VII, 2. kann ohne den Belrath und die Zustimmung der Stande kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freiheit...der Staatsangehörigen betrifft, erlassen, noch ein bestehendes abgeändert, authentisch erläutert, oder aufgehoben werden. Eben dieses verordnet die...
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J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung, Volume 14

1849 - 558 pages
...VII. §. 2 der Verfassungsurkunde kann ohne Beirath und die Zustimmung der Stände des Königreichs kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freiheit...abgeändert, authentisch erläutert oder aufgehoben werden, und nach §. 30 wird zur allgemeinen Gültigkeit eines solchen Gesetzes die Sank« tion des Königs...
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Sitzungsberichte der bayerischen Strafgerichte: mit Verweisungen ..., Volume 1

1850 - 520 pages
...Zustimmung der Stände des Königreiches lein allgemeines neues Gesetz, welches die Freiheit der Person oder daS Eigenthum der Staatsangehörigen betrifft,...abgeändert, authentisch erläutert oder aufgehoben werden, und nach §. 3U le wird zur allge» meinen Gültigkeit eines solche» Gesetzes die Sanktion des Königs...
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Geschichte Bayerns unter König Maximilian Joseph I.: mit besonderer ...

Gustav von Lerchenfeld - 1854 - 444 pages
...VII. 2. bestimmt nämlich, daß „ohne den Beirath und die Zustimmung der Stände des Königreiches kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freiheit...Personen oder das Eigenthum der Staatsangehörigen betrisst, erlassen, noch ein schon bestehendes abgeändert, authentisch erläutert oder ausgehoben...
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