Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem Preussischen Staate, Volume 9

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Wilhelm Hertz, 1861
 

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Page 222 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: § 1. Die...
Page 232 - Angelegenheiten- ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 7.
Page 230 - ... angebracht, so hat die Behörde zu prüfen, ob die Anlage erhebliche Gefahren, Nachtheile oder Belästigungen für das Publikum herbeiführen könne. Auf Grund dieser Prüfung, welche sich zugleich auf die Beachtung der bestehenden bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften erstreckt, ist die Genehmigung zu versagen, oder, unter Festsetzung der sich als nöthig ergebenden Bedingungen, zu ertheilen.
Page 231 - Ertheilung derselben die erforderlichen Vorkehrungen und Einrichtungen vorzuschreiben. Bevor der Kessel in Betrieb genommen wird, ist zu untersuchen , ob die Ausführung den Bestimmungen der ertheilten Genehmigung entspricht. Wer vor dem Empfange der hierüber auszufertigenden Bescheinigung den Betrieb Deginnt, hat die im §. 147. angedrohte Strafe verwirkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für bewegliche Dampfkessel.
Page 231 - Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen, als mit der vorhandenen Anlage verbunden sind, nicht herbeiführen werde. Diese Bestimmungen finden auch auf' gewerbliche Anlagen (§§ 16 und 24) Anwendung, welche bereits vor Erlasz dieses Gesetzes bestanden haben.
Page 236 - Sachverständigen, welche vernommen werden sollen, ist Sache der Partei, welche die Vernehmung beantragt.
Page 248 - Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, (gez.) von der Heydt.
Page 229 - Koaks , sofern sie ausserhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Glas- und Russhütten, Kalk-, Ziegel- und Gypsöfen , Anlagen zur Gewinnung roher Metalle, Röstöfen , Metallgiessereien , sofern sie nicht blosse Tiegelgiessereien sind , Hammerwerke , chemische Fabriken aller Art , Schnellbleichen , Firnisssiedereien, Stärkefabriken, mit Ausnahme der Fabriken zur Bereitung von Kartoffelstärke...
Page 231 - Bedingungen zu gestatten sei. (5. '28. Die höheren Verwaltungsbehörden sind befugt, über die Entfernung, welche bei Errichtung von durch Wind bewegten Triebwerken von benachbarten fremden Grundstücken und von öffentlichen Wegen inne zu halten ist , durch Polizeiverordnungen Bestimmung zu treffen.91) 2.
Page 231 - Gesuche sind die zur Erläuterung erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen beizufügen. Die Behörde hat die Zulässigkeit der Anlage nach den bestehenden bau-, feuer...

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