Jedes Pfarramt ist innerhalb eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmässig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Oberpräsidenten im Falle des Bedürfnisses... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 1361887Full view - About this book
| unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...innerhalb eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmässig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet,...angemessen zu verlängern. Nach Ablauf der Frist ist der Oberprasident befugt, die Wiederbeaetzung der Stelle durch Geldstrafen bis zum Betrage von 1000. Thalern... | |
| 1874 - 600 pages
...Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmänig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Psründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Ober-Präsidenten im Falle des Bedürsnisses angemessen zu verlängern. Nach Ablaus dieser Frist ist der Ober-Präsident besügt,... | |
| Old Catholics - 1875 - 658 pages
...eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmässig ein Gna denjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Oberpriisidenten im Falle des Bedürfnisses auf Antrag angemessen zu verlängern. Nach Ablauf der Frist... | |
| 1877 - 136 pages
...eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gefetzlich «der ovfervanzmäßig ein Gnadcnjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet,...Ablauf der Frist ist der Oberpräsident befugt, die Wiederbefetzung der Stelle durch Geldstrafen bis zum Betrage von 1000 Thlr. zu erzwingen. Die Androhung... | |
| Franz von Holtzendorff - 1877 - 782 pages
...innerhalb eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gefetzlich oder observanzmaßig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet,...angemessen zu verlängern. Nach Ablauf der Frist ist der Dberpräsident befugt, die Wiederbesetzung der Stelle durch Geldstrafen bis zum Betrage von 1000 Thalein... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 pages
...innerhalb eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmähig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Oberpräsibenten im Falle des Bedürfnisses auf Antrag angemesfen zu verlängern. Nach Ablauf der Frist... | |
| Victor Cathrein - 1882 - 892 pages
...angemessen zu verlängern. Nach Ablauf bei Frist ist der Oberpräsibent befugt, bie Wieberbesetzung der Stelle durch Geldstrafen bis zum Betrage von 1000 Thalern zu erzwingen. Die Androhung und Festsetzung der Strafe darf wiederholt werden, bis bem Gesehe genügt ist. Außerdem ist der Minister... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 572 pages
...innerhalb eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmäßig ein Gnabenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Oberprasidenten im Falle des Bedürfnisses auf Antrag angemessen zu verlängern. Nach Ablauf der Frist... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 pages
...Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmäßig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Psründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Oberpräsidenten im Falle des Bedürsnisses aus Antrag angemessen zu verlängern. Nach Ablaus der Frist ist der Oberpräsident besugt,... | |
| Res - 1883 - 604 pages
...innerhalb eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmässig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet,...Betrage von 1000 Thalern zu erzwingen. Die Androhung und Festsetzung der Strafe darf wiederholt werden, bis dem Gesetze genügt ist. Ausserdem ist der Minister... | |
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