Könige ernannt werden. § 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 1691887Full view - About this book
| unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...Anstellung durch Behörden erfolgt, deren Mitglieder sämmtlieh vom Könige ernannt werden. §- 29. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung geistlicher...auf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel ander*?.. geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des... | |
| Old Catholics - 1875 - 658 pages
...Anstellung durch Behörden erfolgt, deren Mitglieder sämmtlich vom Könige ernannt werden. § 29. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung geistlicher...anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. 2. Gesetz vom 21. Mai 1874 wegen Deklaration und Ergänzung des Gesetzes vom 11. Mai 1873. (Gesetz-Sammlung... | |
| Dr Friedrich H vering - 1875 - 988 pages
...Genehmigung der Staatsregierung erfolgen. Art. 6. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung kirchlicher Aemter auf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel...anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Dessgleichen werden die bestehenden Rechte des Staats bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim... | |
| 1876 - 810 pages
...Mitwirkung de« Staats bei Besetzung kirchlicher Aemter auf Grund de« Patronats oder besonderer kirchlicher Rechtstitel anderweit geregelt ist, behält es dabei...bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär uud an öffentlichen Anstalten durch das vorliegende Gefetz nicht berührt. Art. 7. Die llebeitragung... | |
| 1880 - 546 pages
...Mitwirkung des Staates bei Besetzung kirchlicher Aemter auf Grund des Patronates oder besonderer kirchlicher Rechtstitel anderweit geregelt ist, behält es dabei...Bewenden. || Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Nr. 6I8' Militär und an öffentlichen Anstalten... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 pages
...Könige ernannt werden. 8 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter aus Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel anderweit...Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezuglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und an össentlichen Anstalten durch... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 566 pages
...erfolgt, deren Mitglieder sämmtlich vom Könige ernannt werben. 8 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats...geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werben die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und... | |
| Nikolaus Siegfried - 1882 - 572 pages
...Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats ober besonderer Rechtstltel anderweit geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten durch... | |
| Res - 1883 - 604 pages
...erfolgt, deren Mitglieder sämmtlich vom Könige ernannt werden. § 29. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf Grund des Patronats...Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staates bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten durch... | |
| 1887 - 944 pages
...Staats auf Grund des Patronats oder besonderer Nechtstitel anderweit geregelt ist, behalt es. fein Bewenden. Desgleichen werden die bestehenden Rechte...beim Militär und an öffentlichen Anstalten durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Artikel 12. Die Übertragung der Funktionen eines kirchlichen... | |
| |