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" Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt: §. 1. "
Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 150
1887
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Das Staatsarchiv: Sammlung der offiziellen Aktenstücke zur ..., Volume 53

1892 - 428 pages
...Beschlagnahme des Vermögens König Georgs. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen ete., || verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: Einziger Artikel. Das Gesetz vom 15. Februar 1869 (Gesetzsamml. S. 322), betreffend eine Abänderung...
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Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem ..., Volume 9

1861 - 742 pages
...Ministerialerlasse und Verfügungen. Gesetz vom 1. Juli 1861, betreffend die Errichtung gewerblicher Anlagen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preussen etc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausschluss der Hohenzollernschen...
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Zeitschrift für das Berg-, Hütten und Salinenwesen im preussischen ..., Volume 9

1861 - 744 pages
...Arbeiten, (gez.) von der Heydt. Gesetz vom 22. Mai 1861, betreffend die Ermässigung der Bergwerksabgaben. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preussen etc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausschluss der auf der linken...
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Das Staatsarchiv, Volume 11

1866 - 476 pages
...Abgeord netenhauses vom 12. September 1866 beschlossen und von dem Herren h aus genehmigt worden ist.*) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen...verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie , was folgt: §. 1. Zur Borathung der Verfassung und der Einrichtungen des Norddeutschen...
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Oesterreichische Zeitschrift für Berg - und Hüttenwesen, Volume 15

1867 - 444 pages
...Gesetz betreffend die Aufhebung des Salzmonopols und Einführung einer Salzabgrabe. Vom 9. August 1867. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: §. 1. Die Staatsrcgierung wird ermächtiget,...
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Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handels ..., Volume 11

1867 - 520 pages
...Wirthschafts-Genossenschaften. Vom 27. März 1867. *) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen lc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: Abschnitt I. Von Errichtung der Genossenschaften. § 1. Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl,...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 14-15

Ludwig Karl Aegidi - 1868 - 944 pages
...einer Summe von jahrlich 500,000 Rthlrn. an den provinzialständischen Verband der Provinz Hannover. Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie was folgt: § 1. Zur Verwendung für folgende Zwecke: 1)...
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Annalen des Deutschen Reichs für gesetzgebung, verwaltung und ...

1868 - 592 pages
...dio Gerichtsbarkeit der Consulii in Preusseu erlassene Gesetz vom 29. Juni 1865, lautet wie folgt: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages unserer Monarchie, wie folgt : I. Allgemeine Bestimmungen. §. 1. Unseren...
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Diplomatisches Handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Volume 3

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 512 pages
...betreffend die Vereinigung der Herzogthümer Holstein und Schleswig mit der preussischen Monarchie. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: § 1. Die Herzogthümer Holstein und Schleswig...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 16-17

Ludwig Karl Aegidi - 1869 - 826 pages
...anzunehmen : Gesetz, betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme-Verordnung vom 2. März 1868. Vom .... Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen...Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt : H. Die Wiederaufhebting der durch die Verordnung vom 2. März 1868 ausgesprochenen Beschlagnahme...
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