 | Austria. Statistische Zentralkommission - 1804 - 722 pages
...noch verschärft sind) ist Jeder, der „ohne bestimmten Wohnort oder mit Verlassnng seines Wohnortes geschäfts- und arbeitslos umherzieht und sich nicht...Unterhalte besitze oder redlich zu erwerben suche, als Landstreicher" zu behandeln und demgemäss abzustrafen. Unter diese Kategorie von Leuten fallen... | |
 | 1899 - 812 pages
...1873 Landstreicher, wer ohne bestimmten Wohnort oder mit Verlassung seines Wohnortes geschäftsoder arbeitslos umherzieht und sich nicht auszuweisen vermag,...Unterhalte besitze oder redlich zu erwerben suche. Im Gesetze von 1885 wurden die Worte „ohne bestimmten Wohnort oder mit Verlassung seines Wohnortes"... | |
 | DR. FRIEDRICH H. VERING - 1876 - 970 pages
...Paragraphen nur Derjenige schuldig, der ohne bestimmten Wohnort oder mit Verlassung seines Wohnortes geschäfts- und arbeitslos umherzieht und sich nicht...Unterhalte besitze, oder redlich zu erwerben suche. — Diese wesentlichen Merkmale aber, welche das Gesetz zum Thatbestande der obbezeichneton Uebertretung... | |
 | Austria - 1889 - 348 pages
...oder mit Ver» lassung seines Wohnortes geschäfts« und arbeitslos umherzieht und nicht nachzuweifen vermag, dass er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze oder redlich zu erwerben suche, ist als Landstreicher mit Haft zu bestrafen. Auch kann auf Zuläfsigleit der Stellung unter Polizeiaufsicht... | |
 | 1893 - 676 pages
...als Landstreicher denjenigen welcher „geschäfts- und arbeitslos umherzieht, und nicht nachzuweisen vermag, dass er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze, oder redlich zu erwerben suche" und bestraft wegen Betteins eine Person, welche „an öffentlichen Orten, oder von Haus zu Haus bettelt,... | |
 | Alois Zucker - 1894 - 138 pages
...Besserungsanstalten, während das am § 1. Wer geschäfts- und arbeitslos umherzieht und nicht nachzuweisen vermag, dass er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze oder redlich zu enveiben suche, ist als Landstreicher zu bestrafen Die Strafe ist strenger Arrest von ein bis zu drei... | |
 | Franz Storch - 1897 - 716 pages
...II. str. 610. 13) Cit. S 1. zni: „Wer geschäfts- oder arbeitslos umherzieht und nicht nachzuweisen vermag, dass er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze oder redlich zu erwerben suche, ist als Landstreicher zu bestrafen . . ." ") Sr. Binding. Normen. П. str. 609., 610. ') Muze tedy... | |
 | 1905 - 834 pages
...Platz finden möge: „Wer geschäfts- und arbeitslos umherzieht und nicht nachzuweisen vermag, daß er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze oder redlich zu erwerben suche, ist als Landstreicher zu bestrafen usw.". Da kommt einem denn unwillkürlich die Frage: Wie konnte... | |
 | Hugo Hoegel - 1899 - 240 pages
...mit Verlassung seines Wohnortes geschäftsoder arbeitslos umherzieht und sieh nich,t_.au.szuw^isen. vermag , dass er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze oder redlich zu erwerben suche. Im Gesetze von 1885 wurden die Worte „ohne bestimmten Wohnort oder mit Verlassung seines Wohnortes"... | |
 | Austria - 1904 - 494 pages
...Vagabundengesetz.) § 1. Wer geschäfts- und arbeitslos umherzieht und nicht nachzuweisen vermag, daß er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze oder redlich zu erwerben suche, ist als Landstreicher zu bestrafen. Die Strafe ist strenger Arrest von ein bis zu drei Monaten; auch... | |
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