Handbuch der in den Königlich-Preussischen: zum General-Gouvernement vom Nieder- und Mittel-Rhein gehörig gewesenen Provinzen am linken Rheinufer bestehenden gesammten Forst-, Jagd- und Fischerei-Gesetzgebung ...

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F. P. Hermens
In der La Ruelle und Destez'schen Buchhandlung, 1830 - 775 pages
 

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Page 738 - Diese Meine Königliche Billigung und Sanction ertheile Ich, vermöge Meiner Majestätsrechte, und diesen Rechten, wie auch allen Meinen Unterthanen evangelischer Religion, und der evangelischen Kirche des Staats, unbeschadet. Demnach ist ein Abdruck dieser Bulle in die Gesetzsammlung aufzunehmen, und für die Ausführung derselben durch das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten zu sorgen.
Page 739 - Anlaß der , im Kriege gemachten Schulden mit Hypothek belastet sind, denselben daher kein Grundzins auferlegt, auch ihr Einkommen nicht bezogen werden kann , bevor durch Zahlungen, welche die Regierung den Hypothekargläubigern geleistet, der Betrag der Staatsschuld vermindert, und ein zureichender Theil der...
Page 737 - Erzbisthümer und Bisthümer der katholischen Kirche des Staats, und aller darauf Bezug habenden Gegenstände, getroffen, auch von Mir bereits unter dem 9. Juni d. J. genehmigt worden ist ; so will Ich, auf Ihren Antrag, auch dem wesentlichen Inhalt dieser Bulle, nämlich dem, was die auf vorerwähnte Gegenstände sich beziehenden sachlichen Verfügungen betrifft, hierdurch Meine Königliche Billigung und...
Page 683 - Staatskanzler, den Ministern der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, der geistlichen Angelegenheiten und des öffentlichen Unterrichts, des Krieges, der Polizei, der Finanzen und des Handels abhängen, insoweit diese Gegenstände...
Page 703 - Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder zur Förderung des allgemeinen Besten in die Notwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsständischen Versammlung geschehen.
Page 739 - Betrag: daß die davon jährlich zu erhebenden reinen, von jeglicher Belästigung freien Einkünfte ausreichen, entweder zu gänzlicher Ausstattung der Sprengel, wenn es durchaus daran gebricht, oder zur Ergänzung der Ausstattung, wenn Sprengel einen Theil ihrer Güter noch besitzen, so...
Page 689 - Finanzbehörde erlassen (§. 4.) , sich mithin auf die Vermögensverwaltung des Fiskus beziehen , ist einem jeden , der seine Rechte dadurch gekränkt glaubt, der Weg Rechtens unbenommen, in so fern der Fall nicht zu den §§. 35.
Page 740 - Vollführung ausstellen zu lassen : so soll gedachter Bischof Joseph verpflichtet seyn, jeder Kirche eine dergleichen Urkunde zur Aufbewahrung in ihrem Archiv zu überliefern.
Page 738 - Sanction ertheilen, kraft deren diese Verfügungen als bindendes Statut der katholischen Kirche des Staats von allen, die es angeht, zu beobachten sind.
Page 716 - Rein-Ertrags fordern. Bezirks- und Gemeindeabgaben dürfen hierbei nicht in Anschlag gebracht werden. §. 5. Die Domainengrundstücke und Forsten sind steuerpflichtig, und wenn sie nach Anleitung des Gesetzes vom 9.

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