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" Wohnorts des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, beim zuständigen Richter des Wohnortes der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. Art. 36. Nach Ablauf von vierzehn Tagen... "
ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS ... - Page 114
by DR. FRIEDRICH H. VERING - 1876
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 36

1876 - 486 pages
...Vorschriften stützt, ist von Amtes wegen zurückzuweisen und in keinerlei Weise zu berücksichtigen. Art. 35. Wenn Einsprachen gegen den Eheabschluss erfolgen,...Bräutigams stattgehabten Verkündung ist den Brautleuten anf ihr Verlangen von dem dortigen Civilstandsbeamten, sofern inner dieser Frist bei demselben keine...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volume 1

1876 - 278 pages
...welcher binnen der Frist von weitem zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz...machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einspräche dahin. Art. 36. Nach Ablauf von vierzehn Tagen nach der am Wohnorte des Bräutigams stattgehabten...
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Handbuch des schweizerischen bundesstaatsrechtes, Volume 1

Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, bei demjenigen des Wohnortes der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. — Nach Ablauf von 14 Tagen nach der am Wohnorte des Bräutigams stattgehabten Verkündung ist den...
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Beiträge zur Geschichte des heimatlichen Gerichtsstandes

Johann Conrad Nüscheler, Nüscheler - 1880 - 212 pages
...competent. Art. 35 bestimmt: «Der Einsprecher hat seine Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz...Richter des Wohnortes der Braut anhängig zu machen.» Damit sind alle entgegenstehenden Vorschriften kantonaler Processgesetze ausser Kraft gesetzt. B. Ehescheidungsklagen....
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Das Staatsarchiv, Volumes 23-24

1880 - 546 pages
...welcher binnen der Frist von weiteren zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams oder, wenn dieser keinen Wohnsitz...zuständigen Richter des Wohnortes der Braut anhängig za machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. || Art. 36. Nach Ablauf von...
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Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins: Revue de ..., Volume 20; Volume 1884

Bernischer Juristenverein - 1884 - 634 pages
...hinsichtlich der Eheeinsprachen nicht mehr kompetent. Art. 35 bestimmt : „Der Einsprecher hat seine Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnorts des...in der Schweiz hat, beim zuständigen Richter des Wohnorts der Braut anhängig zu machen." Bezüglich der Ehescheidungen bestimmt sodann Art. 43 des...
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Sammlung der Civil- & Civilprozessgesetze des Kantons Bern: mit ..., Volume 1

Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...zu geben, welcher binnen der Frist von weitern zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Klagefrist. Richter des Wohnorts des Bräutigams , oder wenn dieser...Geschieht Letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. 1) Auch hiefür sind amtl. Formulare vorgeschrieben, vgl. pag. 469 hienach. Art. 36. Nach Ablauf von...
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Sammlung der Luzerner Zivil- und Zivilprozessgesetze in Verbindung mit den ...

Georg Joseph Bossard, Joseph Leonz Weibel - 1896 - 748 pages
...welcher binnen der Frist von weitern zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, beim zuständigen Nichter des Wohnortes der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einspräche...
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Katholisches Eherecht: Mit Berücksichtigung der im Deutschen Reich, in ...

Joseph Schnitzer, J. Weber - 1898 - 714 pages
...erklären, ob er die Einsprachen anerkenne oder nicht; im letztein Falle ist dem Einspreche! davon Kenntniß zu geben, welcher binnen der Frist von weitern zehn...in der Schweiz hat, beim zuständigen Richter des Wohnorts der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin....
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell A. Rh: Amtliche Ausg, Volume 1

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...Klage bei den: zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsiz in der Schweiz hat, beim zuständigen Richter des...Wohnortes der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht lezteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. Art. 36. Nach Ablauf von vierzehn Tagen nach der am...
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