| 1876 - 486 pages
...Vorschriften stützt, ist von Amtes wegen zurückzuweisen und in keinerlei Weise zu berücksichtigen. Art. 35. Wenn Einsprachen gegen den Eheabschluss erfolgen,...Bräutigams stattgehabten Verkündung ist den Brautleuten anf ihr Verlangen von dem dortigen Civilstandsbeamten, sofern inner dieser Frist bei demselben keine... | |
| 1876 - 278 pages
...welcher binnen der Frist von weitem zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz...machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einspräche dahin. Art. 36. Nach Ablauf von vierzehn Tagen nach der am Wohnorte des Bräutigams stattgehabten... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, bei demjenigen des Wohnortes der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. — Nach Ablauf von 14 Tagen nach der am Wohnorte des Bräutigams stattgehabten Verkündung ist den... | |
| Johann Conrad Nüscheler, Nüscheler - 1880 - 212 pages
...competent. Art. 35 bestimmt: «Der Einsprecher hat seine Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz...Richter des Wohnortes der Braut anhängig zu machen.» Damit sind alle entgegenstehenden Vorschriften kantonaler Processgesetze ausser Kraft gesetzt. B. Ehescheidungsklagen.... | |
| 1880 - 546 pages
...welcher binnen der Frist von weiteren zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams oder, wenn dieser keinen Wohnsitz...zuständigen Richter des Wohnortes der Braut anhängig za machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. || Art. 36. Nach Ablauf von... | |
| Bernischer Juristenverein - 1884 - 634 pages
...hinsichtlich der Eheeinsprachen nicht mehr kompetent. Art. 35 bestimmt : „Der Einsprecher hat seine Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnorts des...in der Schweiz hat, beim zuständigen Richter des Wohnorts der Braut anhängig zu machen." Bezüglich der Ehescheidungen bestimmt sodann Art. 43 des... | |
| Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...zu geben, welcher binnen der Frist von weitern zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Klagefrist. Richter des Wohnorts des Bräutigams , oder wenn dieser...Geschieht Letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. 1) Auch hiefür sind amtl. Formulare vorgeschrieben, vgl. pag. 469 hienach. Art. 36. Nach Ablauf von... | |
| Georg Joseph Bossard, Joseph Leonz Weibel - 1896 - 748 pages
...welcher binnen der Frist von weitern zehn Tagen die Klage bei dem zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, beim zuständigen Nichter des Wohnortes der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einspräche... | |
| Joseph Schnitzer, J. Weber - 1898 - 714 pages
...erklären, ob er die Einsprachen anerkenne oder nicht; im letztein Falle ist dem Einspreche! davon Kenntniß zu geben, welcher binnen der Frist von weitern zehn...in der Schweiz hat, beim zuständigen Richter des Wohnorts der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht letzteres nicht, so fällt die Einsprache dahin.... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...Klage bei den: zuständigen Richter des Wohnortes des Bräutigams, oder wenn dieser keinen Wohnsiz in der Schweiz hat, beim zuständigen Richter des...Wohnortes der Braut anhängig zu machen hat. Geschieht lezteres nicht, so fällt die Einsprache dahin. Art. 36. Nach Ablauf von vierzehn Tagen nach der am... | |
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