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" Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Todesfalles in das Civilstandsregister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Todesfalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde... "
ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS ... - Page 111
by DR. FRIEDRICH H. VERING - 1876
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Zeitschrift fur kirchenrecht

unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen....
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 31

1874 - 494 pages
...Ortspolizeibehörde därf'-lttsine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Geitob&rigting' dw Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen....
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Archiv

Dr. Friedrich H. Vering - 1874 - 498 pages
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen....
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Zeitschrift für Verwaltung und Rechtspflege im ..., Volumes 11-12

1884 - 864 pages
...Ortspolizcibehördc darf „keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbe» „falls in das Sterbercgister stattfinden. Ist die „Beerdigung dieser Vorschrift...entgegen geschehen, so „darf die Eintragung des Sterbefalls nur mit Gc„uchmignng der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung „des Sachverhaltes erfolgen."...
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Beschlüsse [afterw.] Verhandlungen der ersten (-sechsten) Synode der ...

Old Catholics - 1875 - 658 pages
...Ohne Genehmigung der OrtspoJ'-eibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung in das^terberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhaltes erfolgen....
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Vorlagen zur Organisation der Mortalitäts-Statistik in Deutschland

Friedrich Wilhelm Beneke - 1875 - 288 pages
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbfalls nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittlung des Sachverhalts erfolgen. Fttnfter...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 36

1876 - 486 pages
...Civilstandsbeamten des Kreises mündlich anzumelden. Zu der Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt, beziehungsweise die Wittwe oder die sonstigen nächsten...Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sach verhaltes erfolgen. Art. 22. Das Todtenregister soll enthalten: a. Jahr, Monat, Tag und Stunde...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volume 1

1876 - 278 pages
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Todesfalles in das Zivilstandsregister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift...Todesfalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittlung des Sachverhaltes erfolgen. Art. 22. Das Todtenregifter soll enthalten: a. Jahr, Monat,...
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Europäischer geschichtskalender, Volume 16

1876 - 810 pages
...Oitspolizeibchörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Stcrbefalles in das Sterbeicgister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhaltes erfolgen....
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Das Staatsarchiv, Volumes 23-24

1880 - 546 pages
...Ermangelung die Ortspolizei. | Die Bestimmungen der Artikel 17, 14, Lemma 2, und Artikel 15, letztes Lemma, finden auch in Beziehung auf die Anzeigen der Sterbefälle...Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sach verhaltes erfolgen. || Art. 22. Das Todtenregister soll enthalten: || a. Jahr, Monat, Tag und...
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