Schulordnungen, schulbücher, und pädagogische miscellaneen aus den landen deutscher zunge: Im auftrage der Gesellschaft für deutsche erziehungs- und schulgeschichte, Volume 8

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Popular passages

Page 116 - ... ingrato vocem prostituisse foro? Mortale est, quod quaeris, opus; mihi fama perennis quaeritur, in toto semper ut orbe canar. Vivet Maeonides, Tenedos dum stabit et Ide, dum...
Page 614 - Plus scire velle, quam sit satis, intemperantiae genus est. Quid, quod ista liberalium artium consectatio, molestos, verbosos, intempestivos, sibi placentes facit, et ideo non discentes necessaria, quia supervacua didicerunt.
Page 10 - Amen, amen dico tibi, nisi quis renatus" fuerit ex aqua, et Spiritu sancto, non potest introire in regnum Dei.
Page lxxix - Kriege, aber ihre eigentliche Blütezeit bildet die zweite Hälfte des 17. und das erste Viertel des 18. Jahrhunderts. Sie traten ins Leben, als unter der Einwirkung französischer Einflüsse einerseits der Spalt zwischen Adel und Bürgertum sich erweiterte, anderseits die Bildung, welche auf den Lateinschulen und Universitäten gewonnen wurde, für den höheren Dienst im Staat, am Hofe und in der Armee nicht mehr als ausreichend erschien. 1 Vergl. Koldewey, Schulgesetzgebnng des Herzogs August,...
Page 618 - Es heißt auch da wieder: >Sage mir, mit wem du umgehst, und ich will dir sagen, wer du bist<.
Page 235 - ... zugelangen als an den örtern, woselbsten man zugleich allerhand anständige studia und exercitia treiben, frembde sprachen fassen, gute und honeste conversation haben, auch anbey, wie am hoffe zu leben, sehen und erlernen kan; zu welchem ende dann diese fürstl. academie also eingerichtet, daß es an keinem von den er- is wehnten stücken den academisten fehlen sol.
Page ix - ... die Lehr- und Lernbücher unserer Vorfahren noch von tiefem Dunkel bedeckt. Man hüte sich, diesen Mangel zu unterschätzen. Unsere pädagogische Geschichtsschreibung würde auf einer höheren Stufe stehen, als es thatsächlich der Fall ist, wenn sie nicht die Lehrart und die öchulmeisterpraxis, wie sie teils in den alten Schulbüchern selbst, teils in den Vorreden dazu erkennbar werden, mehr, als gut ist, unbeachtet gelassen hätte.
Page 178 - Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Grossen und...
Page 703 - I 2 , 812 ff. — Campe, Joachim Heinrich. Abgedr. in der Allgem. Deutschen Biographie, III, 733 ff. Baur, Samuel, Allgemeines historisch - biographisch - litterarisches Handwörterbuch aller merkwürdigen Personen, die im 1. Jahrzehnt des 19. Jahrh. gestorben sind. 2 Bde. Ulm 1816. Becker, FG, Die Hundeiker'sche Erziehungsanstalt in Vechelde oder Nachricht von der Entstehung, dem Fortgange und der gegenwärtigen Verfassung dieser Anstalt. Gotha 1806. Bege, Carl, Chronik der Stadt Wolfenbüttel und...
Page 708 - Leipzig 1868. 1880. — Bugenhagens Kirchenordnung für die Stadt Braunschweig nach dem niederdeutschen Drucke von 1528, mit historischer Einleitung, den Lesarten der hochdeutschen Bearbeitungen und einem Glossar. Im Auftrage der Stadtbehörden herausgegeben.

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