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" Es dürfen weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten oder irgend ein anderer geistlicher Orden jemals im Lande aufgenommen werden. § 57. Der König übt die Staatsgewalt über die Kirchen (jus circa sacra), die Aufsicht und das Schutzrecht über dieselben... "
Das katholische Kirchenrecht: T. System des allgemeinen katholischen ... - Page 70
by Johann Friedrich Schulte - 1856
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Der Canonische Wächter: eine antijesuitische Zeitschrift für Staat ..., Volume 3

1831 - 250 pages
...sollen, gesagt ward. Auch nach der Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen vom 4. Sept. 1831. §. 56. dürfen „weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten...geistlicher Orden jemals im Lande aufgenommen" werden. — So ist's recht. In Baiern zwar ist's anders. Aber christliches Leben und christlicher Wandel bedarf...
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Die Verfassungs-Gesetze deutscher Staaten in systematischer ..., Volume 3

Georg Leopold von Zangen - 1836 - 934 pages
...aufzunehmenden christlichen Konfessionen steht die freie öffentliche Religionsübung zu. Es dürfm weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten ') oder...geistlicher Orden jemals im Lande aufgenommen werden. §. 2. Der König übt die Staatsgewalt über die Kirchen (ju8 eirc» ««er»), die Aufsicht und das...
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Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände ..., Volume 9

1836 - 934 pages
...künftig auszunehmen» dn christlichen Eonfessionen steht die freie öffentliche Religionsübung zu. Es dürfen weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten oder irgend ein anderer geistlicher 2lden jemals im Lande aufgenommen weiden. Bei der Organisation der ständischen Verfassung ist auch...
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Lexikon des Kirchenrechts und der römisch-katholischen Liturgie: in ...

Andreas Müller - 1839 - 840 pages
...Gesetze aufzunehmenden christlichen Confes» sionen sieht die freie öffentliche Religionö-Uebung zu. Es dürfen weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten...Lande aufgenommen werden. §. 57. Der König übt die Staats -Gewalt über die Kirche <^ur» oii-o» »aeill), die Aufsicht und das Schutzrecht über dieselben...
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Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, Volume 2; Volume 4

Aemilius Ludwig Richter, Robert Schneider - 1838 - 560 pages
...während dagegen z. B. nach der Sächsischen Verfassungsnrkunde vom 4. September 1831. .. §. 56. ,, weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten oder irgend ein anderer geistlicher Orden je im Lande aufgenommen werden" sollen. In Baiern ist im Concordate von 1817. Art. VII. die Herstellung...
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Das Königreich Sachsen in allen seinen Beziehungen oder übersichtliche ...

1840 - 674 pages
...Gesetzes, aufzunehmenden christlichen Coufessionen steht die freie öffeutiiche Religionsübung zu. Cs dürfen weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten,...Orden , jemals im Lande aufgenommen werden. §. 57. 2) Rechte des Königs über die Kirchen. Der König übt die Staatsgewalt -über die Kirchen (lue....
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Archiv fur katholisches kirchenrecht, mit besonderer Rucksicht auf Oesterreich.

ERNST FREIHERRN V. MOY DE SONS - 1859 - 784 pages
...errichtet zu werden. Da nun in der Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen §. 56 geschrieben steht: „Es dürfen weder neue Klöster errichtet, noch...geistlicher Orden jemals im Lande aufgenommen werden," die harmherzigen Schwestern aber, wie gezeigt wurde, nicht in Klettern, sondern nur in Krankenhäusern...
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Geschichte der christlichen Kirche, Volume 5

Ferdinand Christian Baur - 1862 - 674 pages
...Verfassungs- Urkunde vom Jahr 1831 auf Verlangen der Stände die Bestimmung aufgenommen werden musste, dass weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten oder...geistlicher Orden jemals im Lande aufgenommen werden dürfen. Fortgehend war man in Sachsen gegen alle jesuitischen Uebergrifle sehr wachsam. Als im Jahr...
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Das deutsche Staatsrecht der Gegenwart, Volume 1

G. A. Grotefend - 1869 - 890 pages
...von 1831 §. 135). Hierher gehört auch die Bestimmung des Sächsischen Verfassungsgesetzes §. 56: „Es dürfen weder neue Klöster errichtet, noch...geistlicher Orden jemals im Lande aufgenommen werden. " Ebenso ist hier das Grossherzoglich Weimarsche Gesetz über die Verhältnisse der katholischen Kirchen...
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Das Staatsarchiv, Volumes 22-23

1872 - 744 pages
...Gesetzes aufzunehmenden christlichen Confessionen steht die freie öffentliche Religionsübung zu. |j Es dürfen weder neue Klöster errichtet, noch Jesuiten...Der König übt die Staatsgewalt über die Kirchen (jus circa sacra), die Aufsicht und das Schutzrecht über dieselben nach den diesfallsigen gesetzlichen...
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