| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 pages
...Die Religionsgesellschaften, sowie die geistlichen Gesellschasten, welche teine Eorporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Art. 14. Die chriftliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 pages
...Die Religions-Gesellschaften, so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korpo«ationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze...denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfteiheit,... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 pages
...keine Korvoralionsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Artikel 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12. gewährleisteten Religionsfreiheit,... | |
| Guido Görres, George Phillips - 1850 - 832 pages
...sich mit dem, auch von dem würbigen Herrn Minister v. Ladenberg unterstützten Amendement Vicbahn: „die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen deS Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. l I gewähr» leisteten Religionsfreiheit,... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 pages
...13: Die Religionsgesellschaften sowie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Corporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 592 pages
...Religionsgesellschaften, so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Kor« p,««tion«techt« haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des St»at«, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art, 12. gewahrleisteten... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 pages
...keine Corvorationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Art. XIV. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. Xll gewährleisteten Religionsfreiheit,... | |
| Christian Karl Josias Freiherr von Bunsen - 1856 - 346 pages
...Corporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. 19* Art. XI V. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. Xll gewährleisteten Religionsfreiheit,... | |
| Philip Schaff - 1857 - 420 pages
...Oorporationsrechte liaben, konnen diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. ART. XIV. — Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsiibung ini Zusammenhange stehen, unbeschadet der in Art. XII gewahiieisteten Religionsfreiheit,... | |
| 1860 - 488 pages
...und Staat proclamiren, abgeschafft; indem der Bcsohluss dieses Parlaments vom 27. April 1850 lautet: „Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religion im Zusammenhang stehen, sn Grunde gelegt." Die deutschen Verfassungen huldigen dem Princip... | |
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