mittelnde Nahrungsmittel sei, kehrt er wieder zu der Identifikation des bildlich als Brot bezeichneten Nahrungsmittels mit seiner Person zurück (57 o towywv μɛ). Aber nicht von sich als dem Sterbenden oder Gestorbenen, sondern gerade von sich als dem Lebenden sagt er dies hier und sagt wiederum, wie schon v. 51, deutlich, daß er darunter nicht sein ewiges, geistiges Leben, sondern dasjenige Leben verstanden haben will, in welches er durch die Sendung des Vaters und durch sein Herabkommen vom Himmel eingetreten ist, also das menschlich leibliche Leben, in welchem er seit seiner Erzeugung und Geburt steht. Allerdings hat Jesus nach 2, 19-22 schon in der ersten Zeit seiner öffentlichen Bezeugung sein gewaltsames Sterben ins Auge gefaßt, und der neue Konflikt mit den Juden 5, 16-18 erinnerte wieder daran. Dies hindert ihn aber nicht, sein menschlich leibliches Leben, welches ihm der Vater in und mit seiner Sendung gegeben hat, als ein gleich dem Leben Gottes unsterbliches anzusehen (5, 26; 10, 17 f.; 11, 25). Nur aus diesem, auch in den Augenblicken tiefster Erschütterung und schwerster Versuchung (12, 27) unerschüttert gebliebenen Glauben Jesu können wir die schier unfaßbaren Grundgedanken dieser Rede annähernd begreifen. Weil Jesus sein menschlich leibliches Leben als ein von allen irdischen Lebensbedingungen unabhängiges, gleich dem Leben Gottes unauflösliches erkannte (cf Hb 7, 16), und dagegen die Menschen, deren Rettung sein Lebensberuf war, sämtlich schon diesseits vom Tod umfangen und, wenn die Rettung nicht eintritt, für immer dem Tod verfallen sind (3, 14 ff.; 5, 21–26; 8, 21 ff. oben S. 294), darum gewann der Gedanke, daß er, der unsterbliche Mensch, die dem Tode verfallenen Brüder retten solle, fast unvermeidlich die Gestalt der Verheißung, daß er sein menschliches, leibliches, aber unsterbliches Leben ihnen einflößen werde. Soll das lebendige Brot, welches er ist (51. 57), zum Lebensbrot für die anderen Menschen, zu einem ihren Hunger und Durst für immer stillenden und ihr Leben bis in die Ewigkeit erhaltenden Nahrungsmittel werden (27. 35. 50. 55), so muß Jesus sein Fleisch, dessen Bestimmung es ist, der Welt zum Leben zu verhelfen (33. 51b), dem Menschen in einer solchen Weise darreichen, daß sie es sich aneignen, sich einverleiben können. Daß das zur Zeit seines Erdenlebens ein Ding der Unmöglichkeit sei, lag auf der Hand und ist von den ersten Hörern der Rede wohl begriffen worden; denn murrend und zankend bekennen sie eben dies (52). Aber Jesus hat auch die Erfüllung seiner Verheißung ausdrücklich der Zukunft zugewiesen. Daß das Fut. dúow (51) durch das Praes. didwoir (27), wenn nicht auch dort doet zu lesen ist, keineswegs abgeschwächt wird, wurde schon oben S. 328 gezeigt und wird durch v. 62 aufs neue bestätigt werden. Die Zukunft, in welcher dies geschehen wird, kann aber nicht identisch sein mit dem letzten Tag, an welchem Jesus die Toten auferwecken wird (39. 40. 44. 54; cf 5, 25; 4, 24); denn Brot gibt man nicht den Toten, damit sie wieder lebendig werden, sondern den Lebenden, aber Sterblichen, damit sie nicht Hungers sterben. Wenn dies das Bild vom Brot nicht an sich schon deutlich genug sagt, müßte die Vergleichung mit der Speisung der 5000 und mit der Mannaspeisung sowie die Worte ν. 35 οὐ μὴ πεινάσῃ und v. 50 ἵνα τις ἐξ αὐτοῦ φάγῃ καὶ μὴ άлоdávη dies klar machen. Andrerseits sagt Jesus auch nicht wie 4, 23; 5, 25 durch ein zaì vuv kotiv, daß die Zukunft, in welcher er sich und sein Fleisch als nährendes Brot den Menschen geben wird, in der Gegenwart bereits ihre Vorspiele und Beispiele habe. Die Verheißung bezieht sich also auf eine Zeit, welche zwischen der Gegenwart des Erdenlebens Jesu und der Endzeit liegt. Hiemit ist auch bereits wesentliches gewonnen für die Beantwortung der Frage, was unter der Aneignung des Lebensbrotes seitens der Menschen, unter dem Essen des Fleisches und Trinken des Blutes Jesu zu verstehen sei. Jedenfalls nicht die im Akt des Glaubens sich vollziehende Aufnahme der Person Jesu in das innere Leben des Glaubenden, jenes haußávɛiv, wovon 1, 12; 5, 43; 13, 20 gesagt ist; denn erstens fand dieses schon während des Erdenlebens Jesu statt, so oft ein Mensch glaubend sein Herz der Bezeugung Jesu öffnete, konnte also damals nicht Gegenstand einer Verheißung sein, deren Erfüllung ausschließlich der Zukunft vorbehalten wird. Zweitens unterscheidet Jesu scharf und deutlich den Akt des Glaubens oder das Kommen zu ihm von dem Vorgang, welcher seinerseits in einem Geben, menschlicherseits in einem Empfangen und Genießen des Lebensbrotes, einem Essen und Trinken seines Fleisches und Blutes besteht. Der Glaubensakt ist die Voraussetzung vou diesem; jener wird mit der Arbeit verglichen, wodurch der Mensch sich sein tägliches Brot verdient, dieser mit dem Lohn, den er dafür empfängt, oder dem Lebensunterhalt, welchen er dadurch erwirbt und infolge davon genießt (27-29). Drittens kann das Fleisch oder Fleisch und Blut Jesu nicht als der Gegenstand gedacht werden, welchen der Mensch im Akt des Glaubens innerlich sich aneignet. Gewiß ist es für das Glauben wesentlich, ja eine unerläßliche Voraussetzung, daß der Retter im Fleisch erschienen, ja Fleisch geworden ist (1, 14); denn nur so konnte er sich den Menschen durch menschliches Reden und Handeln in verständlicher Weise bezeugen und ihnen Gelegenheit geben zu jenem Schauen, welches eine Vorstufe des Glaubens sein kann und soll (1, 14. 50 f.; 2, 11; 6, 2. 26. 30. 36; 14, 8-11). Was aber der Glaube ergreift und sich aneignet, ist ja nicht das Fleisch Jesu, welches die Ungläubigen ebensogut sehen, sondern die in dem Fleisch ebensowohl verborgene, wie aus demselben hervorleuchtende Herrlichkeit des einzigen Gottessohnes, welche die Ungläubigen nicht sehen, die von dem Sohn durch Wort und Tat bezeugte, in ihm erschienene und durch ihn in erlösende Taten umgesetzte Gnade und Treue" Gottes (1, 14. 16-18). Viertens bliebe bei dieser und jeder ähnlichen Deutung des Essens und Trinkens unbegreiflich, daß Jesus die so oftmals in schlichten und lockenden Worten ausgesprochene Forderung des Glaubens an sein Wort und der vertrauensvollen Annäherung an seine Person in eine Form gekleidet haben sollte, die noch heute niemand durchsichtig nennen kann. Das Unbegreifliche würde darin liegen, daß er eben da, WO er nach anhaltender Anwendung bildlicher Ausdrücke zur Deutung der Allegorie übergeht, von v. 51b an, nun wiederum eine Reihe von sehr deutungsbedürftigen Rätselworten gebraucht und beharrlich wiederholt hätte, welche den Hörern unerträglich schienen. Wir müßten die Weisheit, Liebe und Sanftmut vermissen, welche auch seine entschlossenen Gegner aus manchem seiner Worte heraushören mußten.63) Das unnachgiebige Festhalten an den seinen Hörern vorerst unerträglich harten und sie in ihrem halben Glauben beirrenden Worten im letzten Redeteil erklärt sich nur daraus, daß es galt, eine heilsame und unentbehrliche Wahrheit zu bezeugen, die keine Verdunkelung durch abschwächende Worte erfahren sollte, Fünftens paßt nicht auf den Glauben, was Jesus als die unmittelbare Wirkung des Genusses seines Fleisches andeutend schon von v. 27 an, mit immer stärkerem Ausdruck v. 53-58 angibt. Wie stark der Glaube, wie innig die andächtige Vergegenwärtigung der übersinnlichen Gegenstände des Glaubens sein mag, so bleibt doch das Glauben ein menschliches Verhalten und das Verhältnis zu Gott, in welches der Mensch mit dem Akt des Glaubens und mit jedem neuen Aufschwung des Glaubens eintritt, bleibt ein ideelles, der Realisirung harrendes. Jesus aber nennt als unmittelbare Wirkung des Essens und Trinkens eine Mitteilung von realen Lebensbedingungen, welche sich vergleichen läßt mit der Stiftung seines eigenen menschlich leiblichen Lebens durch die Sendung vom Vater her, durch seine Erzeugung und Geburt, und er betrachtet das dadurch hergestellte Verhältnis zwischen sich und dem Menschen, der sein Fleisch iẞt, als eine ebenso substantielle Lebensgemeinschaft wie die, welche ihn mit seinem Vater verbindet. Wie Jesus auf grund dieser Lebensgemeinschaft mit Gott der Unsterblichkeit auch seines leiblichen Lebens gewiß ist, so verbürgt der Genuß seines leiblichen Lebens dem Gläubigen auch die Auferweckung des Leibes, welche Jesus in dieser Rede viermal als das letzte Ziel seiner lebendigmachenden Tätigkeit hinstellt (39. 40. 44. 54). Der Widerspruch zwischen diesen Sätzen und der Meinung, daß Jesus 63) Cf 5, 31-47. besonders v. 40; 7, 16-24; 10, 32-38. in dieser Rede von einer manducatio spiritualis handele, wird um so unerträglicher, wenn man gleichzeitig an der in dem gereinigten Text jedes Anhalts ermangelnden Ansicht festhält, daß es sich um das Fleisch Jesu handle, sofern er es in den Tod dahingab. Wenn darin seine Darreichung des Lebensbrotes bestünde, so wäre die Darreichung nur ein vergeblicher Versuch geblieben; denn im Moment seines Sterbens war kein Mensch vorhanden, der die Gabe in Empfang nahm. Nach diesem Moment aber existirt der Leib Jesu nicht mehr als ein solcher, der in den Tod gegeben wird (Rm 6, 9), sondern nach der kurzen Frist, in welcher er ein toter Leib war, existirt er nur noch als der wieder lebendig gewordene (Ap 1, 18). Den sterbenden Jesus oder seinen Leib, sofern er ihn in den Tod dahingibt, kann der rückwärts schauende Glaube festhalten; ihn kann die andächtige Phantasie sich vergegenwärtigen; aber eine reale Aneignung dieses Leibes und eine von demselben ausgehende Wirkung auf den physischen Organismus sterblicher Menschen ist unmöglich, weil das Fleisch Jesu in dem Zustand, in welchem es sich im Moment des Sterbens Jesu befand, lediglich gewesen, seither nicht mehr vorhanden ist. Darum hat auch Jesus sein Geben des Lebensbrotes und das Essen und Trinken seines Fleisches und Blutes ausschließlich der Zukunft zugewiesen und zwar, wie wir v. 62 hören, der Zeit, da er in seine himmlische Heimat zurückgekehrt sein werde. Der oft erhobene Einwand, daß in dieser wie in anderen Reden Jesu dem Glaubenden als solchem der Besitz des ewigen Lebens zugesprochen und die Auferstehung in Aussicht gestellt werde (40. 47 cf 3, 15 f.; 5, 24. 40), und daß daher der Empfang und Genuß des Lebensbrotes oder das Essen und Trinken des Fleisches und Blutes Jesu, von welchem als einer unerläßlichen Bedingung der gleiche Besitz und die gleiche Aussicht für den letzten Tag abhängig gemacht werde (51a. 53 f. 58 cf 27), nichts von der im Glauben sich vollziehenden Aneignung der Person Jesu verschiedenes sein könne, würde ebensogut geltend gemacht werden können gegen die Worte 3, 3. 5, wodurch die Wiedergeburt zur unerläßlichen Bedingung des Eingangs in das Gottesreich gemacht wird. Denn die Wiedergeburt fällt, wie schon 1, 12 zeigte, nicht mit dem Gläubigwerden zusammen, s. oben S. 71. Das Glauben oder das Kommen zu Jesus ist der erste entscheidende Schritt aus dem Bereich des Todes in den Bereich des Lebens (5, 24 cf 3, 18-21) und bildet die Voraussetzung für die durch den Geist zu wirkende Neugeburt (3, 3-8; 4, 13 f.; 7, 37 bis 39). Das durch die Neugeburt dem Menschen eingepflanzte Leben bedarf aber auch der fortgesetzten Erhaltung; von dieser handelt die vorliegende Rede. Das Brot erzeugt nicht Leben, sondern erhält es, indem es den Lebenden ernährt. Das gilt von dem Lebensbrot, welches Jesus den gläubig zu ihm Kommenden Zahn, Ev des Johannes. 1. u. 2. Aufl. 23 zu geben verheißt, so gut wie von den Gerstenbroten, womit er die Tausende gesättigt hat, und von dem Manna, wodurch Gott sein Volk in der Wüste am Leben erhalten hat. Die Wirkung der Speisung mit dem Lebensbrot ist aber eine von der Wirkung der Bekehrung zum Glauben und der Neugeburt durch den Geist verschiedene. Nur sie macht der leiblichen Natur Jesu teilhaftig, und ihre Wirkung wird v. 55. 56 f. beschrieben als ein Lebensbesitz, welcher sich nur mit dem Lebensbesitz Jesu, und eine Lebensgemeinschaft mit Jesus, welche sich nur mit der Lebenseinheit Jesu und Gottes vergleichen läßt. Das ist mehr als eine Stärkung des Glaubens und als eine Fristung des durch den Geist eingepflanzten Lebens der Wiedergeburt; es bedeutet eine neue Stufe in der Lebendigmachung der dem Tode verfallenen Menschen, einen neuen Schritt auf dem Wege, der vom Glauben bis zur Auferweckung am letzten Tage führt. Es gilt hier das χάριν ἀντὶ zágiτos 1, 16. Nichtig ist auch der Einwand, daß die so gemeinte Verheißung den Hörern habe unverständlich bleiben müssen. Daß dies tatsächlich der Fall war, verhehlt Jo durchaus nicht (41 f. 52. 60 f.), ebenso wenig aber in bezug auf andere Weissagungen (2, 20-22; 12, 32 f.; 20, 9) und Rätselworte Jesu (13, 28 f. cf 12, 16). Den Leuten aus dem Volk, welche die wunderbare Speisung erlebt hatten, und den Jüngern, von denen etliche ihren Meister auf den Wellen des Sees hatten wandeln sehen, während andere doch davon gehört haben müssen, konnte Jesus ihr Murren verweisen (43) und seine Verwunderung darüber aussprechen, daß sie ihm nicht die Macht zutrauten, seine geheimnisvoll lautende Verheißung wahrzumachen, sondern an ihm irre wurden (61). Ihr ἑωρακέναι macht ihr οὐ πιστεύειν straflich (36). Ohne die Taten Jesu wären seine Worte allerdings unbegreiflich und unerträglich, und jeder Versuch, die Echtheit der Worte festzuhalten, während man die Geschichtlichkeit der Taten verneint, muß in sich zusammenbrechen. Alle Weissagung aber wird erst durch ihre Erfüllung vollkommen klar. Fragt man nach der Erfüllung dieser Verheißung, so ist zunächst nicht zu bezweifeln, daß die Gemeinden, welche das von Jesus am Vorabend seines Todes gestiftete Mahl in dem Glauben feierten, den Paulus 1 Kr 10, 16–22; 11, 17-44 als den Gemeinglauben der ersten christlichen Generation bezeugt, in diesem gottesdienstlichen Mahl die Erfüllung finden mußten. Man feierte es als das ntl Gegenbild des jüdischen Passamahls (Bd. I2, 687 f.). Den ersten Lesern wird der sonst belanglose Hinweis auf die Nähe des Passas 6, 4 ein verständlicher Hinweis auf das christliche Gegenbild der jüdischen Feier gewesen sein, und dies um so mehr, als die Gemeinden zu der Zeit, da Jo in Ephesus lebte, ein jährliches Fest feierten, dessen Kern eine Hochfeier des Abendmahls bildete, |