Den Kantonen, sowie dem Bunde bleibt vorbehalten, zur Handhabung der Ordnung und des öffentlichen Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaften, sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger und des... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 1191888Full view - About this book
| Ulrich Lampert - 1918 - 270 pages
...und des öffentlichen Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaften, sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die...des Staates, die geeigneten Massnahmen zu. treffen. Anstände aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung oder Trennung von Religionsgenossenschaften... | |
| 1881 - 984 pages
...öffentlichen Ordnung und des Friedens unter bcn Angehörigen der verschiedenen Neligionsgenossenschaftcn , sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger und des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen." (Art. 50.) Nach dem modernen Staatsrechte ist daher gegenwärtig jeder Schweizer... | |
| 1872 - 736 pages
...bleibt vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Konfessionen, - sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die...des Staates die geeigneten Massnahmen zu treffen. Art. 50. — Das Recht zur Ehe steht unter dem Schütze des Bundes. Dieselbe darf nicht aus kirchlichen... | |
| Eduard Fueter - 1928 - 318 pages
...beibehalten. Von den neuen Kirchenartikeln sei angeführt, dass Bund und Kanton das Recht erhalten sollten, „gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte...des Staates die geeigneten Massnahmen zu treffen". Der Jesuitenartikel der alten Bundesverfassung wurde verschärft und so gefasst, dass er auch auf andere... | |
| Dieter Kraus - 1993 - 528 pages
...Ordnung und des öffentlichen Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaften sowie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger und des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen. (3) Anstände aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung... | |
| Guido Görres, George Phillips, Joseph Edmund Jörg, Franz Binder, Georg von Jochner - 1873 - 1028 pages
...8) Die geistliche Gerichtsbarkeit ist abgeschafft. 9) Den Kantonen und dem Bund bleibt vorbehalten gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger und des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen." Dieses ist die Zwangsjacke, in welche die katholische Kirche durch die neuen... | |
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