Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni - Page 264by Ferdinand Walter - 1862 - 599 pagesFull view - About this book
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 pages
...ligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. XIII. Die Religionsgesellschaften,... | |
| Johann Friedrich Schulte - 1856 - 778 pages
...öffentlichen Keligionsübimg wird gewährleistet. Der Gcnuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Hechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse....Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Rcligions-Gesellscbaften, so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korporationsrechte haben,... | |
| Christian Karl Josias Freiherr von Bunsen - 1856 - 346 pages
...ligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Des Redners Worte aber... | |
| 1859 - 524 pages
...zu Religions- Gesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religions - Uebungen wird gewährleistet. Der Genuss der bürgerlichen...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Art. 15: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andre Religions -Gesellschaft,... | |
| Heinrich Jaques - 1859 - 184 pages
...der ge» meinsamen häuslichen und össentlichen Religionsübung wird ge» währleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bür» gerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionssreiheit kein... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1864 - 812 pages
...ligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreihcit kein Abbruch geschehen." Die numerischen Verhältnisse der beiden großen Kirchen,... | |
| Carl von Rotteck - 1864 - 866 pages
...der bürgerliche» «no staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniß. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religionsgesellschaften sowie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Corporationsrechte haben,... | |
| G. A. Grotefend - 1869 - 890 pages
...aufzutreten. ') Altenburgsches Staatsgrundgesetz §.89. ' 3) Preussisches Verfassungsgesetz Art. 12: „Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf dureh die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Dass nicht nur in dem gesetzgebenden... | |
| 1870 - 498 pages
...wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig vom religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religionsgesellschaften, fuwie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Corporationsrechte haben,... | |
| Ludwig Adolf Wiese - 1869 - 846 pages
...Genufs der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnifs. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 14 indefs bestimmt: die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit... | |
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