Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni - Page 264by Ferdinand Walter - 1862 - 599 pagesFull view - About this book
| Ludwig Adolf Wiese - 1869 - 842 pages
...und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnifs. Den bürgerlichen nnd staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 14 indefs bestimmt: die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit... | |
| 1870 - 532 pages
...12., wenn er die Freiheit des religiösen Bekenntnisses gewährleistet, und gleichzeitig bestimmt : „Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Mag dein jedoch sein, wie ihm wolle; durch das neueste Gesetz vom 9. November 1867. ist die nunmehrige... | |
| Wilhelm Emmanuel von Ketteler - 1872 - 170 pages
...ligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. ?. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet... | |
| 1872 - 616 pages
...Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem Religionsbekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Artikel 7. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Neligions « Gesellschaft... | |
| DR. FRIEDRICH H. VERING - 1872 - 970 pages
...bringen? Diese Frage muss aber entschieden verneint werden. Der Artikel 12. der Verfassung bestimmt: »Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.« Zu den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten gehört nun unzweifelhaft der Anspruch des Staatsbürgers... | |
| Friedrich Eduard Keller - 1873 - 536 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen*)." ») Zu neigt.: Verordnung vom II. März 1850 üb« die Verhütung eines die gesetzlich« Freiheit und... | |
| Eduard Lasker - 1874 - 464 pages
...sondern gegen ein in bündiger Gesetzesform abgefaßtes Gebot. Art. 12 der Verfassung sagt: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen nnd staatsbürgerlichen Rechten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen."... | |
| Prussia (Kingdom). Landtag. Herrenhaus - 1878 - 396 pages
...häuslichen und össentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen imd staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem...Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten dars durch die Ausübung der Religionssreiheit kein Abbruch geschehen. Vergl. zu dem vorstehenden Artikel:... | |
| C. Zander - 1881 - 82 pages
...Artikel 12. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Artikel 13. Die Religipnsgesellschaften, sowie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korporationsrechte... | |
| William Pierson - 1881 - 554 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung sind gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. — Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung... | |
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