Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni - Page 264by Ferdinand Walter - 1862 - 599 pagesFull view - About this book
| Karl Bachem - 1927 - 462 pages
...ligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Artikel 14 erklärte ausdrücklich den christlichen Charakter des Staates: „Die christliche Religion... | |
| 1928 - 614 pages
...ligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit lein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religionsgesellschaften sowie die geistlichen Gesellschaften,... | |
| 1872 - 736 pages
...Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 285 und 29) und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübnng wird gewährleistet Der Genuss der bürgerlichen und...Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und der Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft, den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| 1853 - 854 pages
...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse (und der Theilnahmc an irgend einer Religionsgesellschaft). Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." In dem entsprechenden Artikel 12 der revibirten Verfaffungsurkunde vom 31. Januar 1850 ist nur die... | |
| Ludwig Bergsträsser - 1921 - 742 pages
...bleiben die besonderen Pflichten, welche aus der Übernahme eines Religionsamts erwachsen. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf die Ausübung der Glaubens- und Gewissensfreiheit kein Abbruch geschehen. Unberührt bleiben die geltenden... | |
| Hugo Kremer (Ritter von Auenrode) - 756 pages
...religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. und 29) und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet....Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und der Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft, den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| Axel Freiherr von Campenhausen, Joachim E. Christoph - 1995 - 620 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.« Damit war die bis dahin auch in Preußen nicht bestehende Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften... | |
| Günter Brakelmann, Dr. Norbert Friedrich, Traugott Jähnichen - 1999 - 292 pages
...... und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. ") konnte zwar auf einer älteren Tradition in Preußen aufbauen,72 sie stellte aber sowohl durch die... | |
| Michael Brenner, Peter M. Huber, Markus Möstl - 2004 - 1318 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Angesichts der in die staatliche Sphäre integrierten Konfessionalität aber war die Religionsfreiheit... | |
| Hans Gerhard Kippenberg, Gunnar Folke Schuppert - 2005 - 362 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.« 23 Zur Entstehung der Norm E. Friedberg, 1 872, 426 ff. Im Zuge des Kulturkampfs gab es zwei Änderungen... | |
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