Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni - Page 264by Ferdinand Walter - 1862 - 599 pagesFull view - About this book
| Martin Borowski - 2006 - 888 pages
...Art. 12 Satz 2, 3 der revidierten Verfassung Preußens vom 31. Januar 1850 aufgenommen: »Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen«.600 Auch in der Frankfurter Reichsverfassung fand sich in § 146 eine nahezu identische... | |
| Hans Michael Heinig, Christian Walter - 2007 - 384 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürder in die staatliche Sphäre integrierten Konfessionalität aber war die Religionsfreiheit... | |
| 1861 - 518 pages
...gegen ein in bündiger Gesetzesform abgefaßtes Gebot. Art. 12. der Verfassung sagt: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.' Dagegen Herr v. Westphalen... | |
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